Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1765 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

(d. h. gegen Menschen in Deutschland oder der EU; dortige deutsche oder europäische bi-, multi- bzw. supranationale Dienststellen oder entsprechend gegen Unternehmen, beispielhaft seien genannt EADS, Eurocopter,
französische Behörden, vgl. Süddeutsche Zeitung v.
4.10.2014, „Codewort Eikonal“) versucht oder tatsächlich betrieben hat und wie deutsche Behörden darauf reagiertet oder die
2. bei der Erstellung der Schriftstücke des Bundeskanzleramtes bzw. des Bundesnachrichtendienstes hinsichtlich der vorgenannten Thematik unter den folgenden
Fundstellen zugrunde lagen: MAT A BK-7, Tgb.-Nr.
05/14 streng geheim (auf geheim herabgestuft), Anl. 06,
Ordner 135, Bl. 36, Bl. 41, Bl. 120, und die im Organisationsbereich des Bundeskanzleramtes im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sachlicher Beweismittel, die aus dem Untersuchungsauftrag die Fragen 1.8 und 1.9 betreffen und die
unmittelbar im Bundeskanzleramt in der Zeit vom
01. Januar 2001 bis zum 30. Mai 2013 entstanden oder
in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.

26.03.2015

BK-16

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung aller beim
Bundeskanzleramt vorhandenen Unterlagen und Daten,
die sich auf die in der heutigen Veröffentlichung von
SPIEGEL ONLINE („Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND“) angesprochenen Sachverhalte
beziehen, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.

23.04.2015

MAT A BK-16

BK-17

356

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch das Ersuchen um
Vorrangige Benennung sämtlicher Personen, die mit
Vernichtungsverhandlungen und -anordnungen von Akten und Dokumenten – oder entsprechenden Vorgängen
bei Dateien oder auf andere Weise gespeicherten Daten
– und sonstigen sächlichen Beweismitteln von Nachweisen und Dokumentationen über den Einsatz von einem
Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelter
und ausgesonderter Selektoren seit dem 01. Juni 2013
bis zum 07. Mai 2015 unmittelbar im Bundeskanzleramt
befasst gewesen sind, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG i.
V. m. Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt mit der Bitte um Beantwortung bis 18. Mai
2015.

07.05.2015

MAT A BK-17

358

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherte Daten und
sonstige sächliche Beweismittel, die zu Vernichtungsverhandlungen und -anordnungen von Akten und Dokumenten – oder entsprechenden Vorgängen bei Dateien
oder auf andere Weise gespeicherten Daten – und sonstigen sächlichen Beweismitteln von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelter und ausgesonderter Selektoren seit dem 01. Juni 2013 bis zum

07.05.2015

MAT A BK-18

BK-15

BK-18

345

MAT A BK-15/1
MAT A BK-15/2

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