Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1762 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
MAT A BK-2/1
MAT A BK-2/2

BK-2

16 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14 bis I.17
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.14
bis I.17 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die
unmittelbar im Bundeskanzleramt im gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.

MAT A BK-2/3
MAT A BK-2/4
MAT A BK-2/5
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MAT A BK-2/6
MAT A BK-2/7
MAT A BK-2/8
MAT A BK-2/9
MAT A BK-2/10
MAT A BK-2/11
MAT A BK-2/12

BK-3

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Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes, die von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste
Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt.

10.04.2014

46 neu

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung des Abkommens
(Memorandum of Agreement) vom 28. April 2002 zwischen National Security Agancy und dem Bundesnachrichtendienst für die Zusammenarbeit der beiden Nachrichtendienste gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.

10.04.2014

MAT A BK-3

MAT A BK-4/1
MAT A BK-4/2
MAT A BK-4/3

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
BK-5

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- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und

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MAT A BK-5
MAT A BK-5/1

- die im Organisationsbereich des Bundeskanzleramt im
Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt.

BK-6

161 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
Minister, Staatssekretäre und Staatsminister sowie sämtlicher Sprechzettel für Minister, Staatssekretäre und
Staatsminister für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche Lagen und Staatssekretärsrunden, die die
Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages betreffen und bei dem Bundeskanzleramt seit dem 1.1.2001 entstanden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt.

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MAT A BK-6

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