Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

– 1759 –

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

461

Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum gesamten
Untersuchungsauftrag (Drucksache 18(843) durch das
Ersuchen um Benennung aller Personen, die in der Zeit
von deren Bestehen im Untersuchungszeitraum die Aufgabe der Leitung der „SAW-TAD“ wahrgenommen haben, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern, verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum 07.03.2016.

25.02.2016

MAT A BfV-18

471

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise
gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die anlässlich und zur Dokumentation der Transporte von erfassten Daten zwischen den Standorten Köln
und Berlin des Bundesamtes für Verfassungsschutz für
die Erprobung von XKeyscore im Bundesamt für Verfassungsschutz entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, inkl. Dienstreise-Anträge, Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbücher der
eingesetzten Kuriere, sowie durch das Ersuchen um Benennung der mit dem Transport betrauten Personen ggf.
unter Angabe der Dienstnamen oder Kürzel und mit Angabe der jeweiligen Dienstbezeichnung gem. § 18
Abs. 1 PUAG bzw. gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG bei dem Bundesministerium des Innern. Es wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum 19.05.2016 vorzulegen bzw. die Personen zu
benennen und ggf. Teillieferungen vorab vorzulegen.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

28.04.2016

474

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die einen Bezug zur Operation GLO[ ] aufweisen
und die im Untersuchungszeitraum im Bundesamt für
Verfassungsschutz entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern. Um Vorlage der Unterlagen bis zum 19.05.2016 wird gebeten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

28.04.2016

476

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige
Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die die allgemeine Weisungslage für das
Bundesamt für Verfassungsschutz im Untersuchungszeitraum ausweisen, nach der sich die Übermittlung von
Metadaten, Verkehrsdaten, Geodaten oder sonstiger für

28.04.2016

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

an gezielten Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze
US-amerikanischer Stellen beteiligt waren.

BfV-18

BfV-19

BfV-20

BfV-21

MAT A BfV-19
MAT A BfV-19/1

MAT A BfV-20

MAT A BfV-21/1
MAT A BfV-21/2

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