Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1758 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
03.12.2015
MAT A BfV-16
17.12.2015
MAT A BfV-17
ger sachlicher Beweismittel, die den Bereich der Spionageabwehr und insbesondere auch die Fragestellungen
der Fragen I.8. und I.9. des Untersuchungsauftrages betreffen und die im Organisationsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach dem 01. Januar 2001 und
bis zum 30.05.2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.
BfV-16
444
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), indem das Bundesministerium
des Innern gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG ersucht wird, die Personen zu benennen, die der AG Xkeyscore oder ihrer Nachfolgeeinheit
beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Untersuchungszeitraum angehört haben - mit der Bitte um Beantwortung bis 10. Dezember 2015. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe durch Angabe aller von den Benannten während
des Untersuchungszeitraums im BfV geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern. Soweit es sich bei den Benannten um eine oder einen abgeordneten Angehörigen einer anderen Behörde handelt,
wird um Angabe der Entsendungsbehörde und der dortigen Herkunftsverwendung nebst Stellenkürzel ersucht.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten B.I.14-17
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel des Bundesamtes für Verfassungsschutz, aus denen hervorgeht, ob und ggf. welche
Informationen – ebenso die übermittelten Informationen
selbst – das Bundesamt für Verfassungsschutz im Untersuchungszeitraum zu den Personen Bünyamin Erdogan
Shabab Dashti (Shabab Dashti Sineh Sar) Ahmad B.
BfV-17
448
(s. für alle drei Personen http://investigativ.welt.de/2013/04/11/der-dschihadist-aus-setterich)Samir H. bzw. Samir Hattour
(s. http://www.taz.de/!5094714/, https://download.ebookshelf.de/download/0002/3120/71/L-X0002312071-0003183468.XHTML/index.xhtml)Patrick
K. bzw. Patrick N. (s. http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1234100)Qari Yusuf (s. Bild v. 30.4.2014,
http://www.bild.de/politik/ausland/bundeswehr/undbnd-halfen-bei-toetung-der-taliban-isaf-todesliste-afghanistan-39139920.bild.html) vor ihrem mutmaßlichen Tod unmittelbar oder mittelbar an Sicherheitsbehörden der 5-Eyes-Staaten übermittelt hat, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern. Um
Vorlage der Unterlagen bis zum 28.01.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende
Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln. Begründung: Die genannten Personen sind nach Medienberichten durch den Einsatz von US-Drohnen getötet worden und hatten einen Bezug zu Deutschland, weil sie
entweder (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder in Deutschland gelebt haben bzw. weil nach
Medienberichten deutsche Behörden Daten zu ihnen an
ausländische Behörden übermittelt haben sollen. Die
Beiziehung der Unterlagen kann zur Aufklärung beitragen, inwiefern Stellen des Bundes in irgendeiner Weise