Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1757 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
29.01.2015
MAT A BfV-12
331 neu
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sachlicher Beweismittel, die den Bereich der Spionageabwehr und insbesondere auch die Fragestellungen
der Fragen I.10. und I.11. und II. mit Ausnahme der Fragen I.13. und II.4. des Untersuchungsauftrages betreffen
und die im Organisationsbereich des Bundesamtes für
Verfassungsschutz nach dem 01. Januar 2001 und bis
zum 30.05.2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.
26.03.2015
MAT A BfV-13
BfV-14
334 neu
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sachlicher Beweismittel, die die Fragestellungen der
Fragen I.13. und II.4. des Untersuchungsauftrages betreffen und die im Organisationsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach dem 01. Januar 2001 und
bis zum 30.05.2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.
26.03.2015
MAT A BfV-14
BfV-15
335 neu
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonsti-
26.03.2015
MAT A BfV-15
Beweisbeschluss
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
- die beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
BfV-12
290
2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben,
die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum im Organisationsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.
BfV-13