Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1756 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

der Mitarbeiter/-innen und Namen der jeweiligen Leiter/-innen seit 2001 bis heute beim Bundesministerium
des Innern.

BfV-7

BfV-8

110 neu

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung der Abkommen
über die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit einem Nachrichtendienst der sog. 5Eyes-Staaten (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland), jeweils in ihrer gültigen Fassung im
Zeitraum 2001 bis heute beim Bundesministerium des
Innern.

22.05.2014

143

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher untergesetzlicher Vorschriften, die im
Untersuchungszeitraum im Bundesamt für Verfassungsschutz zu Fragen galten, die im Untersuchungsauftrag
angesprochen sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

03.07.2014

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die

150

- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und

MAT A BfV-9/2
03.07.2014

BfV-10

164

MAT A BfV-9/3
MAT A BfV-9/4
MAT A BfV-9/5

- die im Organisationsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Untersuchungszeitraum entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
des Innern.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Präsidenten und Vizepräsidenten sowie sämtlicher
Sprechzettel für den Präsidenten und den Vizepräsidenten für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche Lagen
und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der
Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages betreffen und bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit
dem 1.1.2001 entstanden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern

MAT A BfV-8

MAT A BfV-9/1

- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
BfV-9

MAT A BfV-7
MAT A BfV-7/1

MAT A BfV-10/1
03.07.2014

MAT A BfV-10/2
MAT A BfV-10/3

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
BfV-11

204

- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und

25.09.2014

MAT A BfV-11

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