Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 175 –
Drucksache 18/12850
Am 4. Juni 2014 hat der GBA gegenüber der Presse erklärt, die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibe weiter unter Beobachtung.395 Zugleich hat er mitgeteilt, am 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit eingeleitet zu haben, da umfangreiche Vorerhebungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht hätten, dass
unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel ausgespäht haben.396
In der Beratungssitzung am 18. Dezember 2014 hat der Ausschussvorsitzende mitgeteilt, der Generalbundesanwalt habe in der vergangenen Sitzung des Rechtsausschusses von einem „Ermittlungskonzept“ in Sachen NSA berichtet.397 Die Obleute haben den Generalbundesanwalt zum Obleutegespräch am 28. Januar
2015 eingeladen, um sich dieses „Ermittlungskonzept“ vorstellen zu lassen.398 Am 25. März 2015 ist es zu
einem Treffen zwischen dem GBA und den Obleuten gekommen.399 Mit Schreiben vom 15. April 2015 hat
der GBA erklärt, er prüfe, ob Ermittlungen wegen des Verdachts der nachrichtendienstlichen Ausspähung
von Daten durch die NSA und den GCHQ einzuleiten seien.400 Zugleich hat er den Ausschuss gebeten, ihm
die Protokolle über die öffentliche und nichtöffentliche Beweisaufnahme zur Verfügung zu stellen, soweit
dem Ausschuss dies im Hinblick auf den Prüfvorgang des GBA, eventuelle Einstufungen von Protokollteilen
und im Hinblick auf erforderliche Aussagegenehmigungen, die möglicherweise nur beschränkt erteilt worden
seien, möglich sei.
Am 23. April 2015 hat der Ausschuss hierzu einstimmig beschlossen:401
„Auf sein Ersuchen werden dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach
Beschluss 3 zum Verfahren, Abschnitt I, Ziffer 2 die bereits vorliegenden Stenographischen Protokolle über die Beweisaufnahme des 1. Untersuchungsausschusses für
den Zweck der Prüfung, ob Ermittlungen wegen des Verdachts der nachrichtendienstlichen Ausspähung von Daten durch den amerikanischen militärischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) und den britischen Nachrichtendienst Gouvernement Communications Headquarters (GCHQ) einzuleiten sind, unter Beibehaltung des jeweiligen Geheimhaltungsgrades übermittelt, es sei denn die jeweilige oberste Dienstbehörde der vernommenen Beamten erklärt, dass die Übermittlung dieser
Protokolle dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten
würde. […].“.
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Presseerklärung Nr. 17/2014 des GBA vom 4. Juni 2014, abrufbar unter https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=merkel&newsid=506.
Presseerklärung Nr. 17/2014 des GBA vom 4. Juni 2014, abrufbar unter https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=merkel&newsid=506.
Protokoll-Nr. 27, S. 6.
Protokoll-Nr. 27, S. 6.
Schreiben vom 15. April 2015, A-Drs. 349, Bl. 1 f.
Schreiben vom 15. April 2015, A-Drs. 349, Bl. 2.
Protokoll-Nr. 44, S. 5.