Drucksache 18/12850
– 174 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
D.
Parallele Untersuchungen und Aktivitäten
I.
Untersuchungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat mehrfach Sachverhalte mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand untersucht. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Beweisvorbereitungsbeschluss vom 10. April 2014389 und acht
Beweisbeschlüssen aus dem Zeitraum vom 3. Juli 2014 bis 20. Oktober 2016390 ersucht, ihm sächliche Beweismittel mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand aus dem Bereich des Generalbundesanwaltes vorzulegen.
Im Einzelnen hat der GBA folgende Untersuchungen durchgeführt:
Im Hinblick auf Medienberichte von Ende Mai/ Anfang Juni 2013, wonach seit 2011 US-amerikanische
Drohnenangriffe in Afrika durch in Deutschland stationierte Angehörige der US-Streitkräfte geplant, gesteuert und überwacht worden seien, hat der GBA am 4. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang zur Prüfung
seiner etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit und der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts angelegt (Aktenzeichen 3 ARP 43/13-4). Aus Sicht des GBA haben sich dabei keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Drohneneinsätze zur Tötung von Terrorverdächtigen oder
feindlichen Kämpfern von Deutschland aus gesteuert worden wären.391
Angesichts der Medienveröffentlichungen über die Aktivitäten der NSA und des GCHQ hat der GBA am
27. Juni 2013 einen entsprechenden Beobachtungsvorgang angelegt (Aktenzeichen 3 ARP 55/13-1). Am
22. Juli 2013 hat er Anfragen über diesbezüglich bestehende Erkenntnisse an das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium des Innern, das Auswärtige Amt, den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gerichtet. Mit Antwortschreiben vom 9. September 2013 hat der BND dem GBA mitgeteilt, ihm sei nach Beginn der Presseberichterstattung bekannt geworden, dass die NSA und der GCHQ Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung betrieben, bei der es auch zur metadatenzentrierten Erfassung
von Internet-Verkehren komme. Laut Auskunft der NSA geschehe dies auf der Grundlage der Rechts- und
Kontrollstrukturen in den USA, halte sich die NSA an alle mit Deutschland geschlossenen Abkommen und
tue sie nichts, um deutschen Interessen zu schaden. Auch der GCHQ habe versichert, dass er nicht gegen die
deutsche Gesetzgebung verstoße.392
In Reaktion auf Medienveröffentlichungen vom 23. Oktober 2013 über Aktivitäten der NSA in Bezug auf
das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat der GBA am 24. Oktober 2013 einen weiteren Beobachtungsvorgang (Aktenzeichen 3 ARP 103/13-2) angelegt und noch am selben Tag entsprechende Erkenntnisanfragen393 an die bereits bei dem Beobachtungsvorgang zum Aktenzeichen
3 ARP 55/13-1 kontaktierten Behörden gerichtet.394
389)
390)
391)
392)
393)
394)
Beweisvorbereitungsbeschluss GBA-2.
Beweisbeschlüsse GBA-1 und GBA-3 bis GBA-9.
Interner Sachbericht vom 4. November 2013, MAT A GBA-3, Bl. 5 f.
Interner Vermerk vom 4. November 2013, MAT A GBA-3, Bl. 12 f. (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A GBA-1f, Bl. 15 ff.
Interner Vermerk vom 4. November 2013, MAT A GBA-3, Bl. 14 (VS-NfD).