Drucksache 18/12850

– 1624 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Recht und Strafgesetze. Misstrauen gegen gegenteilige Versicherungen der US-Seite war deshalb geboten und tut Not.
Hätte der Bundesminister im Kanzleramt Pofalla am 12. August 2013 nicht die falsche und unwahre Erklärung öffentlich verkündet, die US-Seite habe einen Vorschlag für ein „No-Spy-Angebot“ gemacht, wäre das
Thema nicht vom Tisch gewesen. Die erst durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu Tage getretenen Verstöße gegen Recht und Gesetz hätten unmittelbar vor der Bundestagswahl die öffentliche Meinungsbildung und Debatte beeinflusst. In welchem Umfang Privatsphäre vor Eingriffen durch den Staat geschützt
bleiben muss, hätten die Bürger_innen und Bürger unmittelbar durch ihre Stimmabgabe bestimmen können.

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