Drucksache 18/12850

– 1618 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

die Eigenschaft der Abteilung TA als bloße Auftragnehmerin betont und die Verantwortung der politischen
Ebene der Bundesregierung zugewiesen. Denn diese sei schließlich Auftraggeberin und verantwortlich für
das APB.
Tatsächlich haben sowohl das übergeordnete Bundeskanzleramt als auch die Leitungsebene des BND versäumt, jemals mit Anweisungen oder dezidierten Vorgaben die Arbeit der Abteilung TA und damit die BNDeigene Steuerung im von Verfassung und europa- bzw. völkerrechtlichen Normen und Vereinbarungen gesteckten Rahmen zu lenken. Soweit das Kanzleramt der Abteilung TA ein Eigenleben unterstellte, lenkte es
vom eigenen anscheinend planvollen Nichthandeln ab. Die Legitimation und Befürwortung der Erfassungsmaßnahmen ohne das reguläre Verfahren hat seinerseits den Schutzbereich des Artikels 10 GG aushölen
geholfen. Darin lies sich ein beachtliches Eigenleben entwickeln, ersichtlich befürwortet vom Kanzleramt.
Dieses trägt deshalb auch die Verantwortung für die begangenen Rechtsverstöße.

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