Drucksache 18/12850

– 1576 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

aaa) Folgenreicher Einsatz der NSA-Selektoren
Das Fehlen einer Prüfung vor der Übermittlung ist besonders schwerwiegend, da es der BND zeitgleich zuließ, dass der US-amerikanische Nachrichtendienst auf die Erfassungsergebnisse konkreten Einfluss nehmen
konnte, indem der BND, die von der NSA gewünschten Suchmerkmale einstellte, und ihr die Ergebnisse
weiterleitete.
Die BND-Datenschutzbeauftragte Dr. H. F. gestand vor dem Ausschuss ein, „dass der behördliche Datenschutz sich der Abteilung TA insgesamt, damit unter anderem sicherlich auch der Selektorenfrage, hätte
intensiver widmen müssen.“8518
Infolge der Verwendung unzulässiger Suchbegriffe ist davon auszugehen, dass der BND auch Telekommunikation erfasst hat, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich, also unzulässig war, und an die NSA
übermittelt hat.
Auch die BfDI hat bei ihrer Prüfung im Ergebnis festgestellt: Diese Datenverwendungen sind schwerwiegende Verstöße gegen das BNDG sowie das BVerfSchG.8519
bbb) Automatisiertes Ausleiten rechtswidrig
Der BND hätte vor allem, über die Pflicht der zureichenden Prüfung der NSA-Selektoren hinaus, die aufgrund der Selektoren erzielten Treffer einer eigenständigen Überprüfung der Erfoderlichkeit einer Übermittlung im Einzelfall unterziehen müssen. Die bloße Weiterleitung der Inhalte an sich hat ein enormes eigenständiges Gefahrenpotenzial beinhaltet. Die erzielten Inhaltsdaten können über die Angaben in den Selektoren hinaus weitere konkrete, besonders schützenswerte Informationen und Details beinhalten. Auch lassen
sich die Inhaltssuchbegriffe der NSA unbegrenzt kombinieren und verknüpfen.8520 Daraus können eine Unmenge an Ergebnissen erzielt werden, die gerade nicht schon durch den Selektor vorhersehbar sind. Diese
neue besondere Qualität muss insbesondere in der Übermittlung Beachtung finden. Die Inhalte müssen daher
im Einzelfall und mit besonderer Sorgfalt überprüft werden.
Doch der BND nahm, wenn überhaupt, nur eine stichprobenhafte händische Überprüfung vor. Ob eine Überprüfung bei einer automatischen Weiterleitung dieser Datenmengen überhaupt möglich ist, bleibt fraglich.
Nach eigenen Angaben war der BND bereits mit den Treffern seiner eigenen Selektoren schon so „überlastet“, dass eine Überprüfung der aufgrund von NSA-Selektoren erzeugten Meldungen nicht vorgenommen
werden konnte.8521 So erklärte der Zeuge R. U. vor dem Ausschuss:
„Man hat die Meldungen, also die Treffer, nur stichprobenartig ausgewertet. Und immer nur dann, wenn bei uns die Notwendigkeit dafür da war, sprich, wenn bei uns zum

8518)
8519)
8520)
8521)

H. F., Protokoll-Nr. 121 I, S. 14.
Vgl. zitiert nach https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-inbad-aibling/.
Vgl. 1, D, I), zitiert nach https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/.
R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 22 f.

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