Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1565 –
Drucksache 18/12850
Einen Tag nach der zweiten Veröffentlichung zu BOUNDLESS INFORMANT, am 30. Juli 2013, forderten
bereits das Kanzleramt und der BfDI den BND auf, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.8436 Da sich dies
äußerst schwierig gestaltete, fing der BND erstmals an, sich mit dieser Berichterstattung auseinanderzusetzen, interne Untersuchungen durchzuführen und Nachfragen zu stellen.
„Wir konnten die Zahl ja erst nicht nachvollziehen“, berichtete der BND-Unterabteilungsleiter W. K. vor dem
Untersuchungsausschuss.
„Wir sind ja konfrontiert worden mit dem Artikel: Was ist denn das? Ist das bei euch?
– Da wir die Metadaten ja so nicht zählen, haben wir gesagt: Wir können es nicht
nachvollziehen, wir müssen aber mal was etablieren, eine Zählmethode, eine Statistik,
um das zu zählen. – Genau das ist das. Wir haben dann eben in Bad Aibling von der
Software-Unterstützungsgruppe dort mal diese Zählung veranlasst. Das hat ein bisschen gedauert.“8437
Doch zu mehr Transparenz und besserer Kontrolle führte dies in der Folge nicht.
Der ehemalige BND-Präsident Schindler fragte umgehend, am 30. Juli 2013, NSA-Direktor Keith B. Alexander in einem Schreiben persönlich, „[...]8438“ Aus Sicht des BND erklärten sich die Zahlen insbesondere
aus der Zusammenarbeit mit der NSA u. a. zur Force Protection. Unklar seien auch die Höhe der Zahlen und
deren Zusammensetzung.8439 Darüber hinaus wollte er gerne den „[...]8440“ sowie das „[...]8441“ erfahren.
Weiterhin wollte er wissen, ob die „[...]8442“ und unter „[...]8443“ stattfand, „[...]“ hätte, es „[...]8444“ gäbe und
8436)
8437)
8438)
8439)
8440)
8441)
8442)
8443)
8444)
Bspw. E-Mail des Kanzleramtes, Referat 603 an den BND vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/9c, Bl. 227 (VS-NfD).
W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 45
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Schreiben von Präsident Schindler an NSA-Direktor Alexander vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/9c, Bl. 243-245 (VS-NfD).
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
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301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
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