Drucksache 18/12850

– 1566 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

ob es sich hierbei um eine „[...]8445“ handele. Schindler fragte zudem, nach der „[...]8446“ und dem
„[...]8447“.8448 Präsident Schindler stellte durchaus die richtigen Fragen. Jedoch leider erst im Spätsommer
2013.
gg)

Die BND-Kanzleramts-Lösung: Anpassung des Rechts an die rechtswidrige Praxis

Die Antwort, die der BND-Präsident vom NSA-Direktor erhielt, sollte den BND und die Bundesregierung
zwar in Sachen Überwachung durch die NSA in Deutschland entlasten – die 580 Millionen Daten pro Monat
aus BOUNDLESS INFORMANT stammten nach Angaben der NSA aus Bad Aibling und aus der Erfassung
des BND in Afghanistan. Diese Erklärung nahm die Bundesregierung dankbar auf. Es tat sich dadurch aber
ein neues Problem auf und löste im BND rege Betriebsamkeit aus. Wie konnte der BND erklären, dass er
selbst massenhaft Metadaten in dieser Größenordnung erhebt und an die NSA übermittelt? Und wieso waren
weder die Fachaufsicht im Kanzleramt noch das Parlament darüber jemals informiert worden?
Vor dem Hintergrund, dass das Kanzleramt dringlich forderte, die Rechtsgrundlage und Rechtsbewertung
für eine solche massenhafte Datenübermittlung darzulegen, fühlte sich die BND-Spitze genötigt, die Rechtsgrundlagen für den BND bei der Datenübermittlung an die NSA schnellstmöglich neu zu bewerten. Der BND
hatte zu diesem Zeitpunkt im August 2013 wohl selbst feststellen müssen, dass er sich über Jahre hinweg im
rechtswidrigen Raum bewegt hatte und rechtswidrig Daten übermittelte, indem er die Übermittlungsvorschriften und Bestimmungen des BNDG und BVerfSchG umging.
Problematisch schien vor allem, dass auch das Kanzleramt sowie die Öffentlichkeit nun davon erfuhren. Es
bleibt fraglich, weshalb die Fachaufsicht und hier vor allem die Rechtsaufsicht über den BND im Kanzleramt
erst in Folge der Berichterstattung nach den Snowden-Enthüllungen auf die Idee kam, nach einer Rechtsgrundlage für die Abhör- und Übermittlungspraxis zu fragen.8449
In großer Eile – am Wochenende vor dem 5. August 2013 – verständigte sich BND-Präsident Schindler mit
seinem Leitungsstab auf eine rechtliche Argumentationslinie,8450 die dann mit dem Abteilungsleiter 6 im
Kanzleramt, Heiß, abgestimmt wurde. Dabei hatten jedoch weder die Spitzen von BND noch Kanzleramt im
Sinn, die rechtswidrige Praxis des BND zu beenden. Um diese weiter fortführen zu können, unternahmen sie
vielmehr den Versuch, die Praxis der massenhaften Metadatenübermittlung durch abstruseste Auslegungen

8445)

8446)

8447)

8448)
8449)
8450)

Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Schreiben von Präsident Schindler an NSA-Direktor Alexander vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/9c, Bl. 243-245 (VS-NfD).
Vgl. Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 140.
BND-interne E-Mail vom 5. August 2013, MAT A BND-40a, Bl. 99 f. (VS-NfD).

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