Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1499 –
Drucksache 18/12850
Nutzen. Wir hatten das G-10-Aufkommen, und wir hatten das Routineaufkommen, das
uns die Verpflichtung erfüllen ließ gegenüber der NSA.“8104
Hier wird explizit von „auch wichtig“ gesprochen und von doppeltem Nutzen. Dieser doppelte Nutzen diente
der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der NSA. Aus der Formulierung ergibt sich aber, dass diese
Verpflichtungserfüllung nicht der „Beifang“ der Aktion war, sondern das primäre Ziel.
Auch indirekt hat der Zeuge Breitfelder bestätigt, dass die G 10-Kommission nicht umfassend informiert
wurde:
„Wir haben uns gesagt: Wenn du dazu gefragt wirst, sagst du die Wahrheit, und wenn
du nicht gefragt wirst, dann sagst du auch nichts. Das war die allgemeine Haltung.“8105
Dies passt zu der Antwort auf die Frage des Abgeordneten von Notz, warum eine G 10-Anordnung vermieden
werden sollte. Darauf hat der Zeuge Breitfelder erwidert:
„Das habe ich nie gesagt, dass wir sie vermeiden wollten. Ich habe nur gesagt: Wir
brauchten sie, um in Frankfurt ans Kabel zu kommen.“8106
Er hat später ergänzt:
„Ja, das heißt doch nichts anderes, dass wir versucht haben, ganz, also ohne weitere
Maßnahme, an das Kabel zu kommen, und dass der Betreiber uns gesagt hat: Nein,
das geht so nicht. – So. Dann führe ich im Folgenden auf, welche Schritte erforderlich
sind, erkläre das der NSA und – – Ja, das war‘s.“8107
Die These, dass es bei der G 10-Anordnung für paketvermittelte Verkehre primär um die Abschöpfung der
„Routineverkehre“ ging, wird durch die Aussage des damaligen Abteilungsleiters 6 im Kanzleramt, des Zeugen Uhrlau, gestützt:
„Was eine Rolle gespielt hat bei G 10 und Routineverkehr: dass wir auf der sicheren
Seite sind, wenn wir einen G 10-Antrag haben, in dem zwar viel Routine ist, aber nicht
Gefahr laufen, dass wir dann plötzlich relevante Informationen bekommen, die eigentlich G-10-relevant sind, aber wegen eines fehlenden G-10-Antrages nicht hätten erfassen dürfen. Also deswegen Erfassung unter G 10, das ist der sinnvolle Ansatz, um
auch bei ‚Routine, G 10 und Routine‘ dann trennen zu können.“8108
Danach sei es dem BND in erster Linie um die Auslandsverkehre gegangen. Um aber dabei ggf. auftretende
nachrichtendienstlich relevante G 10-geschützte Telekommunikation verarbeiten zu können, werde die G 10Anordnung benötigt. Die G 10-Verkehre wären demnach nur „Beifang“.
8104)
8105)
8106)
8107)
8108)
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 63.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 60.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 75.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 76 f.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 37.