Drucksache 18/12850
– 1498 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„[...]8100“8101
Wer der Verfasser der Notiz aus dem BND war, konnte der Ausschuss nicht ermitteln. Die Notiz belegt, dass
es sich bei der erwirkten G 10-Anordnung selbst aus Sicht des BND um einen „Türöffner“ für den Abgriff
von Ausland-Ausland-Verkehren gehandelt hat. Aus dem Betreff „JSA“ und dem Inhalt der Notiz wird deutlich, dass es dem BND darum ging, mittels der G 10-Anordnung die Kooperationsvereinbarung mit der NSA
in Bad Aibling zu erfüllen und den Anschein der Erfüllung von rechtlichen Voraussetzungen zu erzeugen,
um die Kooperation der Telekom zu bewirken.
Auch aus den Aussagen der BND-Zeugen vor dem Ausschuss wird der eigentliche Zweck für die Beantragung der G 10-Anordnung, nämlich der Abgriff von reinen Auslandsverkehren für die Kooperation mit der
NSA, deutlich.
Der Zeuge Breitfelder hat hierzu geäußert:
„Paketvermittelt: Da sind wir dann auf die Idee gekommen und sagen: Pass auf mal,
der Strom, der da durchläuft – wir wollen ja ohnehin nur Auslandsverkehre –, da können wir doch eine G-10-Anordnung anfragen. Wenn wir eine G-10-Anordnung haben,
dann kommt uns auch der Routineverkehr mit rein. Da haben wir doch das, was wir
wollen. – Das haben wir dann gemacht. Mit der G-10-Anordnung greift ja die Telekommunikations-Überwachungsverordnung, und da wird ja der Betreiber verpflichtet,
uns den Zugang zu gewähren.“8102
Dass die G 10-Kommission getäuscht werden sollte, bestätigte der Zeuge Breitfelder an anderer Stelle:
„Ja, mein technischer Mitarbeiter, der mir ja gesagt hat, der Betreiber will uns nicht
ranlassen. Dann habe ich das angesteuert über den Präsidenten und habe gesagt: Hier,
der Betreiber lässt uns nicht ran; der braucht da irgendwas, Präsident. – Dann habe ich
mitgekriegt: Irgendwann kam mein Techniker wieder und hat gesagt: Die schreiben
jetzt einen Brief, und dann sehen wir mal weiter. – Und dann kam er wieder und hat
gesagt nach einiger Zeit: Hat funktioniert. Wir müssen jetzt eine G 10-Anordung bewirken, und dann können wir da dran. – So ungefähr lief das ab.“8103
Neben der Tatsache, die Breitfelder bestätigt, dass der Abgriff zunächst ohne G 10-Anordnung laufen sollte,
wird auch an anderer Stelle deutlich, worum es dem BND primär ging:
„Also, es ist ja nicht so, dass wir keine G 10 – – dass wir das G-10-Aufkommen nicht
brauchen würden. Das war für uns schon auch wichtig. Das war also ein doppelter
8100)
8101)
8102)
8103)
Der hier von den Verfassern des Sondervotums ursprünglich vorgesehene Text ist nicht Bestandteil des durch Ausschussbeschluss
16 zum Verfahren vom 21. Juni 2017 aufgenommenen Sondervotums. Er ist weder in der von den Mitgliedern des Deutschen
Bundestages unter Tgb.-Nr. 301/17 – GEHEIM einsehbaren Textfassung auf A-Drs. 596 noch in der für den gleichen Personenkreis
unter Tgb.-Nr. 302/17 – GEHEIM einsehbaren ergänzenden „Platzhaltermappe“ auf A-Drs. 603 enthalten.
MAT A BND-9/1, Tgb.-Nr. 05/14 – STRENG GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Anl. 02, Ordner 131, Bl. 1-3; MAT A BND-9/6 / BND-17/3, Tgb.-Nr. 20/14 – STRENG
GEHEIM, pauschal herabgestuft auf GEHEIM, nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages), Anl. 05,
Ordner 188, Bl. 67-69.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 37.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 55.