Drucksache 18/12850
– 1456 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
in Bad Aibling, die ja mit den Amerikanern dort Zusammenarbeiten, das durchaus
beurteilen, was da am Ende rauskommt und was die Amerikaner damit machen.“7868
ccc) Streckenwahl und Datenströme
Der Datenstrom im Telefonie/Fax-Bereich, der in die Räumlichkeiten des BND floss, umfasste nach Aussagen von A. S. ungefähr 622 Megabit.7869 Die Auswahl entsprechender Strecken erfolgte laut W. K., Unterabteilungsleiter im BND, mittels Hard- und Software in der Abteilung 2.7870
„Sie müssen überlegen, wo die Kommunikation läuft, an der sie interessiert sind. Sie
brauchen Menschen, die natürlich im Vorfeld gucken: Wie sieht die Telekommunikation in dem Zielgebiet aus, in der Region, die Sie interessiert? Wer sind die möglichen
Satellitenbetreiber oder Netzbetreiber? Wo macht es Sinn, anzusetzen?“7871
Er bezeugte, dass „natürlich“ mehrere Strecken angezapft wurden.7872 S. L. unterstrich, dass auch die NSA
Interessen bezüglich der Streckenauswahl einbrachte:
„Für den leitungsvermittelten Verkehr, die Ausland-Ausland-Strecken, hatte die [NSA]
eine Wunschliste von Ländern, die in ihrem generellen Aufklärungsziel lagen. Die hat
sie uns benannt.“7873
Dabei war der BND auf eine Zusammenarbeit mit dem TK-Betreiber angewiesen.7874 Zu diesem Zweck wurden gesondert Daten in verschiedenen Verfahren erhoben, über deren weitere Verwendung nichts bekannt
ist. Der BND führte in diesem Rahmen mittels besonderer Geräte sogenannte Snapshots durch. S. L. erklärte
dazu:
„Snapshots nennt man einen kurzen Schnappschuss dessen, was auf der Leitung
ist.“7875
Dabei handelt es sich um kurze Vollerfassungen der Rohdaten einzelner Leitungen, die ohne Reduktion durch
Selektion abgegriffen werden. Die Daten wurden dann in der gemeinsamen Arbeitseinheit von NSA und
BND, Joint Sigint Activity, in Bad Aibling bearbeitet. Eine genauere zeitliche Einordnung ihrer Durchführungen war auf Grundlage der vor dem Ausschuss gemachten Angaben nicht möglich. Eine rechtliche Zulässigkeit der Snapshots war zum damaligen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Jedenfalls in der Übergangszeit
scheint es sich aber um eine gängige Praxis gehandelt zu haben. So auch der Zeuge W. K.:
„Das war für uns ein völlig normaler Vorgang.“ 7876
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A. S., Protokoll-Nr. 33 II – Auszug offen, S. 12.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 99.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 29 ff.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 29.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 59.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 60, weitere Details sind eingestuft.
Vgl. Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 14; W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 64.
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 7; für nähere Details siehe: Feststellungsteil F.IV.5.a)bb).
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S.47.