Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/12850
– 1451 –
Datum
Ereignis
AL2 (Urmann) richtet im BND zwei Projektgruppen ein:
Mitte Februar 2007
1. Dokumentation EIKONAL („Schwachstellenbericht“)
2. Verbesserung der G 10-Filterung durch den Separator
Ende März 2007
Vorlage der Ergebnisse der Projektgruppe Separator
Juni 2007
Bislang geringer Output für JSA, Filterprobleme; [...]7846; Verquickung mit G 10-Maßnahme wird
als Fehler gesehen
Mitte Juni 2007
Einbruch der ausgeleiteten Datenmenge durch Umrouting des Providers
Juli 2007
Vorlage des BND für AL2 (Urmann) mit Strategieempfehlung für EIKONAL: Erweiterung oder
Beendigung
August 2007
Vorlage der Dokumentation zu EIKONAL („Schwachstellenbericht“) mit Auflistung von mehr als
einem Dutzend z.T. verheerender Schwachstellen bzgl. G 10-Schutz
August/September 2007
Der NSA sollen wegen G 10-Filter-Problemen Daten aus einem außereuropäischen Abgriff angeboten werden.
Mitte/Ende 2007
„Wirkbetrieb“ für IP-Verkehre mit Weiterleitung der Daten an die JSA beginnt
Dezember 2007
BND stellt fest: 100-prozentige Ausfilterung von G 10-geschützter Telekommunikation auch mittelfristig nicht machbar; ein rechtlicher Spielraum mit Fehlertoleranz sei nicht gegeben.
4. Dezember 2007
Besuch von DNI McConnell bei ChefBK de Maizière: US-Seite bietet dem BND erweiterte Kooperation bei Kabelerfassung an. BND sieht das Angebot kritisch und rät ab.
2008
Ende Mai 2008
Operation EIKONAL wird eingestellt
Anfang August 2008
BND teilt BKAmt die Einstellung der Operation EIKONAL schriftlich mit.
3.
EIKONAL: Abgriff ohne G 10-Anordnung
Der Abgriff ohne G 10-Anordnung ist aufschlussreich, um darzustellen, wie der BND sich außerhalb gesetzlicher Befugnisse eigene Kompetenzen zur Datenerhebung geschaffen hat und inwieweit sich die Deutsche
Telekom AG (Telekom) auf die politische Intervention des Bundeskanzleramts hin auf eine verdeckte Zusammenarbeit außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Verfahren eingelassen und damit auf rechtlich unsicheres Terrain begeben hat, womit sie sowohl Haftungsansprüche als auch einen Vertrauensverlust ihrer Kunden_innen riskierte.
a)
Hintergründe
aa)
Freibrief, Transitvertrag, Ausleitung
Der BND und die Deutsche Telekom AG (Telekom) vereinbarten 2003 auf Veranlassung des Bundeskanzleramts gemeinsam, dass die Telekom Transitdatenströme aus ihrem Knotenpunkt in Frankfurt Nied an den
BND ausleiten solle. Anfängliche Bedenken seitens der Telekom im Sommer 2003 wurden im Dezember
durch den sogenannten Freibrief des Bundeskanzleramts beseitigt, mit dem dieses die Rechtsmeinung des
BND stützte, wonach der BND zur Erhebung und Verwendung dieser Daten berechtigt sei. Die Telekom
7846)
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.