Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/12850

– 1451 –

Datum

Ereignis
AL2 (Urmann) richtet im BND zwei Projektgruppen ein:

Mitte Februar 2007

1. Dokumentation EIKONAL („Schwachstellenbericht“)
2. Verbesserung der G 10-Filterung durch den Separator

Ende März 2007

Vorlage der Ergebnisse der Projektgruppe Separator

Juni 2007

Bislang geringer Output für JSA, Filterprobleme; [...]7846; Verquickung mit G 10-Maßnahme wird
als Fehler gesehen

Mitte Juni 2007

Einbruch der ausgeleiteten Datenmenge durch Umrouting des Providers

Juli 2007

Vorlage des BND für AL2 (Urmann) mit Strategieempfehlung für EIKONAL: Erweiterung oder
Beendigung

August 2007

Vorlage der Dokumentation zu EIKONAL („Schwachstellenbericht“) mit Auflistung von mehr als
einem Dutzend z.T. verheerender Schwachstellen bzgl. G 10-Schutz

August/September 2007

Der NSA sollen wegen G 10-Filter-Problemen Daten aus einem außereuropäischen Abgriff angeboten werden.

Mitte/Ende 2007

„Wirkbetrieb“ für IP-Verkehre mit Weiterleitung der Daten an die JSA beginnt

Dezember 2007

BND stellt fest: 100-prozentige Ausfilterung von G 10-geschützter Telekommunikation auch mittelfristig nicht machbar; ein rechtlicher Spielraum mit Fehlertoleranz sei nicht gegeben.

4. Dezember 2007

Besuch von DNI McConnell bei ChefBK de Maizière: US-Seite bietet dem BND erweiterte Kooperation bei Kabelerfassung an. BND sieht das Angebot kritisch und rät ab.

2008
Ende Mai 2008

Operation EIKONAL wird eingestellt

Anfang August 2008

BND teilt BKAmt die Einstellung der Operation EIKONAL schriftlich mit.

3.

EIKONAL: Abgriff ohne G 10-Anordnung

Der Abgriff ohne G 10-Anordnung ist aufschlussreich, um darzustellen, wie der BND sich außerhalb gesetzlicher Befugnisse eigene Kompetenzen zur Datenerhebung geschaffen hat und inwieweit sich die Deutsche
Telekom AG (Telekom) auf die politische Intervention des Bundeskanzleramts hin auf eine verdeckte Zusammenarbeit außerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Verfahren eingelassen und damit auf rechtlich unsicheres Terrain begeben hat, womit sie sowohl Haftungsansprüche als auch einen Vertrauensverlust ihrer Kunden_innen riskierte.
a)

Hintergründe

aa)

Freibrief, Transitvertrag, Ausleitung

Der BND und die Deutsche Telekom AG (Telekom) vereinbarten 2003 auf Veranlassung des Bundeskanzleramts gemeinsam, dass die Telekom Transitdatenströme aus ihrem Knotenpunkt in Frankfurt Nied an den
BND ausleiten solle. Anfängliche Bedenken seitens der Telekom im Sommer 2003 wurden im Dezember
durch den sogenannten Freibrief des Bundeskanzleramts beseitigt, mit dem dieses die Rechtsmeinung des
BND stützte, wonach der BND zur Erhebung und Verwendung dieser Daten berechtigt sei. Die Telekom

7846)

Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.

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