Drucksache 18/12850

– 1448 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

als auch in den Folgejahren eine gehörige Unterrichtung des Bundestages über die praktische Anwendung
des MoA unterblieb.
2.

EIKONAL: Eine Chronik

Die Operation EIKONAL war ein Kooperationsprojekt zwischen dem BND und der NSA von ca. 2001/2002
bis Mitte 2008 für einen Abgriff von Telekommunikationsdaten an einem Frankfurter Netzknoten der Deutschen Telekom. Die US-Seite hat die Technik geliefert. Im Gegenzug beteiligte der BND die NSA an den
Daten aus dem Abgriff. Ziel sollen vorgeblich reine Auslandsverkehre gewesen sein. Die Daten wurden in
einer gemeinsamen Arbeitseinheit (Joint SIGINT Activity – JSA) in der BND-Außenstelle Bad Aibling verarbeitet.
Der Netzbetreiber billigte zwar den Abgriff, wusste jedoch nichts von einer Weitergabe der Daten an die
NSA. Die G 10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium sind über diese Operation vor Einrichtung des Untersuchungsausschusses im Jahr 2014 nicht unterrichtet worden.
Die Operation EIKONAL wurde angeblich wegen technischer Probleme mit den Filtersystemen im Sommer
2008 eingestellt. Diese Filter sollten dafür sorgen, dass der NSA keine Telekommunikationsdaten von Deutschen zufließen. Tatsächlich wuchs EIKONAL dem BND über den Kopf: Nichtbeherrschbare Technik aber
auch ein US-Geheimdienst, der seine überlegenen Fähigkeiten auch gegen den eigenen Kooperationspartner
einzusetzen gedachte.
Die Chronik im Folgenden gibt zunächst einen Überblick über den Ablauf der Operation EIKONAL, bevor
im Anschluss die zahlreichen rechtlichen, technischen und politischen Risiken bewertet werden, die BND,
Kanzleramt, aber auch der Netzbetreiber sehenden Auges eingegangen sind.
Datum

Ereignis

1997

Überlegungen zur Ausweitung der strategischen Kooperation zwischen NSA und BND

14. Juli 1999

BVerfG-Urteil zur strategischen Fernmeldeaufklärung (G 10-Urteil)

2000

NSA äußert gegenüber dem BND Interesse an Zugang zu europäischen Glasfasernetzen in Deutschland

2001
Mai 2001

Festlegung des Namens EIKONAL für eine Kooperation BND-NSA

26. Juni 2001

Novellierung des Artikel 10-Gesetzes tritt in Kraft: Ausweitung der strategischen FmA des BND
auf die internationale Telekommunikation, die leitungsgebunden übertragen wird; vorher – außer
zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland – nur Überwachung
der Satellitenkommunikation zulässig.

Juli 2001

Verhandlungen des BND mit der NSA über Zukunft der Abhörstation in Bad Aibling (MAT A
BND-18a_4, Bl. 19, VS-NfD)

11. Juli 2001

EP veröffentlicht Bericht zum Abhörsystem „Echelon“

24. Juli 2001

Aus Präsidentenrunde zum Thema Bad Aibling: „BK hat keine Bedenken gegen eine Zusammenarbeit mit US-Seite, bei voller Kontrolle durch den BND, voller Transparenz und Beachtung deutschen

7844)

Rechts durch US-Seite.“7844

MAT A BND-18a_4, Bl. 22, VS-NfD; Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 37.

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