Drucksache 18/12850
– 1428 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der Zeug_innen aus dem BND nicht möglich oder abschätzbar. Der Ausschuss war selbst nicht in der Lage,
diese Zahlen näher zu ermitteln. Aber schon die kolportierten Zahlen an die NSA monatlich ausgeleiteter
Datensätze lassen keinen Zweifel zu, dass es sich um eine unüberschaubare Masse Betroffener geht.
3.
Massenüberwachung mittels der NSA-Selektoren
40 000 Selektoren, die NSA dem BND mit der Bitte um Einsteuerung zum Ausspähen übermittelt hatte,
hatten Mitarbeiter_innen des BND im Auguste 2013 wohl unter dem Eindruck der Veröffentlichung der
Dokumente Snowdens – die seit zwei Monaten andauerte – bei Überprüfung als unzulässig ausgesondert. Es
handelte sich um eine Teilmenge der mehreren hunderttausend Selektoren, die von der NSA zum Zweck des
Ausspionierens an den BND geleitet hatte. Im BND wurden diese Selektoren vor der Einsteuerung nicht
überprüft. Das wäre gar nicht möglich gewesen. Konkrete Anlässe, Gründe und Hintergründe für die Einsteuerung wurden dem BND nämlich gar nicht mitgeteilt. Die NSA-Selektoren konnte der Ausschuss nicht
aufklären, weil sie im Kanzleramt unter Verschluss gehalten und dem Ausschuss grundlos und beharrlich
verweigert wurden. Auch inwieweit mit den Suchbegriffen Treffer erzielt wurden, konnte nicht festgestellt
werden, genauso wenig, was an die NSA davon weitergeleitet wurde. Jedenfalls waren diese Selektoren und
ihre Einsteuerung unzulässig auch nach Meinung des BND, sonst hätte er sie nicht aus der Steuerung herausgenommen und dies der NSA mitgeteilt. Nach Einschätzung der „Vertrauensperson“ der Bundesregierung
Graulich waren sie überwiegend rechtswidrig und die Einsteuerung ein großer Fehler des BND. Ca. 40 000
NSA-Selektoren wurden ausgesteuert, aber welche weiteren aus der Masse der Hundertausenden NSA-Selektoren vielleicht ebenfalls unzulässig waren, konnte der Ausschuss nicht beurteilen, weil er sie nicht prüfen
konnte. Auch diese wurden von der Bundesregierung nicht zur Verfügung gestellt. Ob deutsche Grundrechtsträger_innen betroffen waren, muss aus den genannten Gründen offenbleiben.
4.
Massendatenüberwachung mittels BND-Selektoren
Auch mehr als 3000 eigene Selektoren hat der BND Anfang August 2013 aus der Steuerung herausgenommen, weil sie zwar nicht anlasslos zum Ausspähen genutzt wurden, aber aus unzulässigem Anlass, etwa weil
befreundete EU-Regierungen, EU-Institutionen und NATO-Partner damit ausspioniert wurden. Auch deutsche Staatsbürger_innen waren unter den Überwachten, wie den Überwachungsergebnissen zu entnehmen
war, und zwar unter dem Vorwand, sie stünden als „Funktionsträger_innen“ von nichtdeutschen Unternehmen nicht mehr unter dem Schutz des Artikel 10 GG, sondern seien wie Ausländer zu behandeln. Die gesamte
Einsteuerung dieser bemakelten BND-Selektoren war nach deutschem, aber auch nach EU-Recht rechtswidrig. Zum Teil verstieß sie gegen Art. 10 GG. Die konkrete Überprüfung der BND-Selektoren, ihrer Anlässe
und Ergebnisse, war dem Untersuchungsausschuss nur in wenigen Einzelfällen möglich, weil darüber hinaus
die Unterlagen dafür nicht mehr zur Verfügung standen oder nicht vorgelegt wurden. Ende Oktober 2013
erging, einen Tag nach der öffentlichen Äußerung der Kanzlerin: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar