Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1427 –
Drucksache 18/12850
Die Dokumente aus dem Besitz von Snowden sind durchaus beweisgeeignet. Im Sommer 2013 wurde zwar
von Mitarbeiter_innen der deutschen Geheimdienste und des Kanzleramts immer wieder in Frage gestellt,
ob diese Dokumente authentisch sind nach dem Motto: Es handele sich ja nur um Kopien, die jede/r XBeliebige anfertigen könne. Originale würden ja nicht vorgelegt. Aber inzwischen zweifelt niemand, der
ernstgenommen werden will noch daran, dass es sich um authentische Ausdrucke aus den Datenbeständen
der NSA handelt. Auch von Seiten der Leitungsebenen amerikanischer Geheimdienste wurde nicht bestritten,
dass die Dokumente authentisch sind. Sonst hätte es ihren Ärger und ihre Unmutsäußerungen auch nicht
gegeben. Sie hätten Snowden nicht des Verrats und zahlreicher Verbrechen bezichtigt. Lediglich über die
Interpretation einzelner Dokumente oder von deren Teilen durch Journalist_innen gibt es Streit und unterschiedliche Auffassungen. Soweit ersichtlich, wird die Echtheit der Dokumente von der Mehrheit des Ausschusses nicht bezweifelt und nicht in Frage gestellt.
Etwa verbliebene Zweifel an der Echtheit der Dokumente hätten die Mitglieder des PUA beseitigen können,
indem sie Snowden als Zeuge vor dem Ausschuss in Berlin gehört hätten. Der Zeuge hätte unter Wahrheitspflicht dazu vernommen werden können, wie und woher er die Dokumente beschafft hatte. Er war dazu
bereit. Der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt Kaleck, hat dies dem Ausschuss auch schriftlich mitgeteilt.
Snowden hätte als langjähriger Mitarbeiter der US-Geheimdienste auch fachkundige Auskünfte für die
Feststellung der Authentizität und Interpretation der Dokumente geben können.
Näher befassen konnte sich der Ausschuss nur mit den Ausspähoperationen in Deutschland, zu denen ihm
Akten und Zeug_innen zur Verfügung standen.
2.
Massenüberwachung durch die Operation EIKONAL auch von Deutschen
Anlasslose Massenüberwachung in gigantischem Ausmaß hat die Beweisaufnahme z.B. bei der Operation
EIKONAL festgestellt7767. Datenströme aus der Satteliten- und Glasfasererfassung wurden ausspioniert.
Über Glasfaserkabel geleitete Paketverkehre spielten eine immer größere Rolle, wegen der Vorteile viel größerer Datenmengen und der schnelleren Weiterleitung. Der Heuhaufen an Daten, der ausgespäht und überwacht wurde und wird, ist unermesslich groß. Die ständigen Metadatenströme wurden mit hundertausenden
Selektoren durchsucht, Treffer ausgeleitet und an die NSA weitergeben. Datenverkehre auf Strecken von
Ausland zu Ausland über Glasfaserkabel waren uneingeschränkt Objekte der Ausspähung bzw. „zum Abschuß freigegeben“7768 wie ein Zeuge aus dem BND es in der Ausschussbefragung formulierte. Eine Teilmenge von 20 Prozent auszuspähen wie vielleicht bei Satellitenverkehren reichte dem BND nicht. Etwaig
doch erfasste „G 10-geschützte“ Daten sollten ausgeleitet und gelöscht werden. Aber es stellte sich heraus,
dass dies zu hundert Prozent nicht möglich war. Im BND war das bekannt. Mitarbeiter_innen befürchteten
das öffentliche Bekanntwerden dieser Praxis. Doch die Operation wurde gleichwohl fortgesetzt und damit
auch die rechtswidrige anlasslose Massenüberwachung. Dabei war aber nicht nur die Überwachung der Daten
von, nach BND-Meinung „G 10-geschützten“ Rechtsträger_innen, also von Deutschen, unzulässig und auszufiltern. Ein Abschätzen der Zahl der von der rechtswidrigen Überwachung Betroffenen war nach Angaben
7767)
7768)
Vgl. hierzu das nachfolgende Kapitel V – Kooperation des BND mit der NSA: EIKONAL und Bad Aibling.
T. B., Protokoll-Nr. 20, S. 44.