Drucksache 18/12850
IV.

– 1426 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Massenüberwachung

Die Mehrheit des Ausschusses hat in den Untersuchungen das Ziel verfolgt festzustellen, dass es keine unzulässige anlasslose Massenüberwachung gebe – vor allem nicht von Deutschen oder auf deutschem Boden,
weder durch die Five Eyes noch durch die deutschen Geheimdienste. Einige der Abgeordneten haben bei
jeder passenden oder auch nicht passenden Gelegenheit nach Zeugenaussagen triumphierend verkündet, dass
eine Massenüberwachung nicht bestätigt wurde. Keine anlasslose Massenüberwachung konnte festgestellt
werden, steht auch in der abschließenden Bewertung durch die Mehrheit.7764
Doch das stimmt nicht. Das Ergebnis der Beweisaufnahme war ein anderes.
Dass deutsche und andere Nachrichtendienste massenhaft und anlasslos Kommunikationddaten erfasst und
auswertet, haben die Ergebnisse der Untersuchung klar gezeigt.
1.

Massenüberwachung Deutscher in Deutschland

In den veröffentlichten Dokumenten aus dem Besitz von Edward J. Snowden, die dem Ausschuss vorlagen,
finden sich zahlreiche Belege für anlasslose Massenüberwachung durch die NSA, von denen Bundesbürger_innen ebenfalls betroffen und deutsche Dienste beteiligt waren. Offen geblieben ist, wo die Daten abgegriffen wurden – direkt in Deutschland oder im Ausland. Deutlich wird aber, dass die Spionage zumindest
auch an Glasfaserknotenpunkten, wie etwa in Südengland bei Bude bzw. vor der englischen Südküste stattfindet. Der britische Geheimdienst GCHQ hatte im Rahmen von TEMPORA neben zahlreichen weiteren
Glasfaserleitungen unter anderem Zugriff auf das Überseekabel TAT-14. Hierüber liefen auch deutsche Telekommunikationsdaten.7765
Zudem werden Daten in großem Umfang in den USA bei dortigen Servern abgegriffen. Massendaten wurden
hier von großen IT-Unternehmen wie Microsoft, Google, Yahoo, Facebook oder Apple direkt der NSA zur
Verfügung gestellt.7766 Da immer mehr Telekommunikation von Deutschen aus Deutschland nicht nur ins
Ausland über Glasfaserleitungen und Knoten über die USA geleitet wird, sondern gerade auch Verkehre über
den „Umweg“ USA von Deutschland nach Deutschland bewegt werden, ist es wahrscheinlich, dass auch
letztere diese unterwegs auf diesen Wegen abgegriffen und ausgespäht werden.
Die eigentlich notwendige nähere Aufklärung dieser Ausspähoperationen konnte der Untersuchungsausschuss nicht vornehmen, weil die dafür unverzichtbaren Akten und Unterlagen aus den USA bzw. Großbritannien genauso wenig zur Verfügung standen, wie Zeug_innen aus diesen Ländern. In den von der Bundesregierung dem Ausschuss vorgelegten Unterlagen fanden sich dazu keine Beweise. Ob gleichwohl beim BND
oder bei der Bundesregierung dazu Kenntnisse oder Unterlagen vorhanden sind, konnte der Ausschuss schon
deshalb nicht klären, weil die vorliegenden Akten, wie erwähnt, aus unterschiedlichen Beständen von BND
und Bundeskanzleramt nach deren Ermessen zusammengestellt worden sind und ihnen keineswegs alles Vorhandene lesbar zu entnehmen ist.

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7765)
7766)

Mehrheitsbewertung, S. 32 (Fassung vom 28.4.2017).
Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2013 „Britischer Geheimdienst zapft Daten aus Deutschland an“, http://www.sueddeutsche.de/politik/internet-ueberwachung-britischer-geheimdienst-zapft-daten-aus-deutschland-ab-1.1757068, abgerufen am 16. Juni 2017.
Snowden-Dokument, Powerpoint zu PRISM, MAT A Sek-1c, Bl. 42 (45).

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