Drucksache 18/12850

– 1378 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

als einen besonderen Erfolg der Debatte nach den Snowden-Veröffentlichungen an, dass dabei auch die
Rechte von Ausländern berücksichtigt wurden.
c)

Transparenzoffensive und Verfahren zur Deklassifizierung von Dokumenten

Im Zuge der Snowden-Veröffentlichungen haben die US-Dienste in den letzten Jahren zahlreiche Dokumente
freigegeben und auf einer eigenen Homepage bereit gestellt („IC online“; IC steht hierbei für „intelligence
community“). Dabei handelt es sich um Unterlagen zur Interpretation der Rechtslage, das Verfahren zur
Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen oder andere interne Anweisungen, welche die ND-Arbeit regeln.
In den USA bestehen Verfahren zur systematischen Überprüfung des Geheimhaltungsgrades von Akten (zur
„Deklassifizierung“ bzw. Herabstufung). Sie werden nicht nur routinemäßig nach Ablauf einer Frist zur Einsichtnahme freigegeben. Medien, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen können eine Freigabe
von Akten nach dem Freedom of Information Act (FOIA) beantragen und gegebenenfalls gerichtlich einklagen. Darüber hinaus lassen die Chefs der Nachrichtendienste jedoch seit einigen Jahren systematisch prüfen,
ob die Gründe für die Geheimhaltung fortbestehen oder das öffentliche Interesse überwiegt. Zumeist handelt
es sich dabei um die Darstellung von Verwaltungsverfahren. Aber auch von nachrichtendienstlichen Analysen gibt es, wenn sie wie etwa die National Intelligence Estimates zur Gefährdung des iranischen Nuklearprogramms von großem öffentlichen Interesse sind, häufig eine offene Fassung.
Die vom Ausschuss gehörten Experten haben die größere Transparenz einhellig als positiv bewertet. Dies
habe zur Versachlichung öffentlicher Debatten beigetragen. Außerdem habe es die Arbeit der Aufsichtsorgane und die kritische Begleitung durch unabhängige Experten erleichtert. Insgesamt scheint diese Transparenz die Legitimität des Handelns der US-Dienste in der Öffentlichkeit inzwischen wieder vergrößert zu
haben.
d)

Perspektiven für die Vereinbarung gemeinsamer Standards für Nachrichtendienstkooperationen

Nach der übereinstimmenden Aussage aller Zeugen ist der Ausschuss im Ergebnis der Auffassung, dass die
Kooperation gerade mit US-Partnern essentiell für die Erfüllung der Aufgaben deutscher Sicherheitsbehörden, einschließlich der Nachrichtendienste, ist. Aber die Beweisaufnahme hat auch das große Interesse der
US-Dienste an Kooperationen mit den deutschen Diensten verdeutlicht. Auch potente Dienste wie die NSA
bedürfen in zunehmendem Maße internationaler Kooperationspartner, um ihren Aufgaben zum Schutz der
nationalen Sicherheit angesichts globaler Bedrohungen durch Terrorismus, Proliferation, organisierte Kriminalität, Cyber-Attacken oder internationale Krisen gerecht zu werden.
Bei der Anhörung im September 2016 äußerte eine Reihe von Experten die Auffassung, dass es nötig sei,
zwischen demokratischen Rechtsstaaten gemeinsame Standards für ND-Kooperationen zu vereinbaren. Denn
sowohl die Bedeutung ihrer Arbeit als auch die Reichweite ihrer Eingriffe nehme im Zeitalter globaler Kommunikation immer weiter zu. Ein Unterstützer dieser Idee, Timothy Edgar, der zwischen 2006 und 2010 für
den Schutz von Bürgerrechten beim Director of National Intelligence und im Weißen Haus zuständig war,

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