Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1377 –
Drucksache 18/12850
Privatsphäre nach dem Vierten Verfassungszusatz (4th Amendment Rights). Aber auch die Kritik von verbündeten Staaten blieb bei Präsident Obama und einflussreichen Mitgliedern des Kongresses nicht unbeachtet. Die beidseitige Kritik führte zu konkreten und deutlichen Veränderungen von Politik und Recht in den
USA.
Der Bericht der Presidential Review Commission vom 12. Dezember 2013 (Liberty and Security in a Changing World) bewegte Präsident Obama im Januar 2014 zur Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die
Arbeit der Nachrichtendienste. Mit der Presidential Policy Directive 28 (PPD-28) soll nach Aussagen mehrerer Sachverständiger ein grundlegender Wandel innerhalb der US-Nachrichtendienste in die Wege geleitet
worden sein. Erstmals seien damit auch Ausländern Rechte zugestanden worden, die sonst nur US-Bürgern
zustehen. Zunächst beschränkte sich dies auf die Begrenzung der Speicherfrist auf fünf Jahre.
Einige Anweisungen der PPD-28 bildeten den Ausgangspunkt für Gesetzesinitiativen im US-Kongress. Dadurch lassen sich diese Reformen nicht einfach durch Verwaltungsanweisungen zukünftiger Regierungen
aufheben. Die zentralen Veränderungen lauten wie folgt:
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Durch den USA Freedom Act vom Juni 2015 wurde unter anderem die Massenerfassung des Kommunikationsverkehrs von US-Bürgern nach Section 215 Patriot Act verboten. Metadaten können weiterhin pauschal und auf Vorrat erfasst werden, die Speicherung erfolgt aber bei den Providern und nicht
länger durch die US-Dienste selbst. Wenn Kommunikationsinhalte angesehen werden, bedarf es dazu
einer Anordnung des geheim tagenden FISA-Gerichts (FISC). Grundsatzentscheidungen dieses Gerichts werden in Zukunft veröffentlicht.
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Der Judicial Redress Act vom Februar 2016 sieht vor, dass Bürger befreundeter Staaten erstmals Zugang zu US-Gerichten erhalten, um sich gegen eine ungerechtfertigte Überwachung zu wehren. Gesprächspartner des Untersuchungsausschusses in Washington waren zuversichtlich, dass Deutschland
als eines der ersten Länder auf dieser Liste stehen würde. Am 17. Januar 2017 hat das US-Justizministerium nach einer Abstimmung mit Nachrichtendiensten und anderen Ressorts erklärt, dass die EU
und 26 ihrer Mitgliedstaaten in den Genuss dieser Vorzugsbehandlung kommen werden. Darunter ist
auch Deutschland; Dänemark und Großbritannien müssen wegen Ausnahmeregelungen von der EUInnen-und Justizpolitik ihre Mitwirkung in einem separaten Verfahren bestätigen.
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Darüber hinaus soll eine Novelle zahlreicher interner Dienstvorschriften durch PPD-28 in Gang gesetzt worden sein, welche die Arbeit der Nachrichtendienste auch unter zukünftigen US-Administrationen prägen könnten.
Gegenüber dem Ausschuss haben Sachverständige dieses Maßnahmenpaket als die gravierendsten Reformen
im Bereich der Nachrichtendienste seit den 1970er Jahren eingestuft. Auch Skeptiker erkannten hier einen
Schritt in die richtige Richtung, hielten aber unterschiedliche zusätzliche Schutzmaßnahmen für erforderlich.
Sie waren der Ansicht, dass weitere Fortschritte in den USA durch politischen Druck aus dem Ausland befördert werden könnten.
Der Ausschuss begrüßt es nachdrücklich, dass – wie in Deutschland – auch in den USA der Rechtsrahmen
reformiert wurde und zusätzliche Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre getroffen wurden. Er sieht es