Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Glasfaserkabel in Deutschland als „höchst unwahrscheinlich“ aus. Der Zugriff auf solche Kabel sei zwar
nachrichtendienstlich plausibel, könne jedoch außerhalb Deutschlands einfacher und ohne Entdeckungsrisiko
durchgeführt werden, während das Entdeckungsrisiko in Deutschland erheblich sei. Speziell die Betreiber
des Internetknotens in Frankfurt am Main hätten zudem einen entsprechenden Zugriff und die damit einhergehende Ausleitung von Informationen jedenfalls ausschließen können. Der Beirat der DE-CIX Management
GmbH, der Zeuge Klaus Landefeld, erklärte vor dem Ausschuss, dass die Sicherheitsvorkehrungen so weitreichend seien, dass externe Zugriffe oder verdeckte Abflüsse nicht unentdeckt bleiben könnten. Anzeichen
dafür habe man bislang nicht entdeckt.
Insgesamt untersuchte die Sonderauswertung TAD 21 Prüfpunkte, fand jedoch keinen „konkreten Nachweis“
für technische Aufklärungsmaßnahmen durch Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten FIVE EYES.
Die von Edward Snowden enthüllten Überwachungsverfahren seien schon zuvor als technisch möglich bekannt gewesen, aber man habe vor den Snowden-Veröffentlichungen nicht damit gerechnet, dass Partner
einen solchen erheblichen Aufwand treiben könnten. Der Vizepräsident des BSI, Andreas Könen, gab in
seinem Eingangsstatement an, er halte die Berichte über technische Vorgehensweisen der NSA für plausibel
und habe sie in einzelnen Fällen auch experimentell nachstellen lassen. Dabei sei aber kein Nachweis gefunden worden, dass die fraglichen Techniken auch tatsächlich zielgerichtet gegen Deutschland eingesetzt worden wären oder würden.
Die Arbeit der Sonderauswertung TAD wurde im April 2015 beendet und der Abschlussbericht verfasst.
Nach Überzeugung des Ausschusses haben die zuständigen Behörden die unter Beachtung rechtlicher Grenzen – wie etwa des Status diplomatischer Vertretungen – zulässigen und zielführenden Maßnahmen zügig
und entschlossen ergriffen. Die nach Einschätzung des Ausschusses offensichtlichen, aber „überschaubaren“
Defizite in der Spionageabwehr lassen sich teilweise durch die an Marginalisierung grenzende Personalausstattung der Arbeitseinheit erklären, die neben anderen Aufgaben die Nachrichtendienste von 155 Staaten
hätten beobachten sollen.
2.

Schlussfolgerungen und Konsequenzen

Als Konsequenz aus den Vorwürfen in den Snowden-Veröffentlichungen brachte die Bundesregierung die
„Neuausrichtung der Spionageabwehr und die damit verbundene Stärkung des sogenannten ,360-GradBlicks‘ auf den Weg“, wie der Bundesminister des Inneren, Dr. de Maizière dem Ausschuss bestätigte. Die
Spionageabwehr des BfV richte sich „seit dieser Erweiterung auf den 360-Grad-Blick grundsätzlich gegen
Spionageaktivitäten aller fremden Nachrichtendienste ohne Festlegung auf bestimmte Staaten oder ohne
Ausschluss bestimmter Staaten“. Dies schließe die USA mit ein. Allerdings ergänzte er, „besonders ressourcenintensiv“ könnten auch künftig nur die Nachrichtendienste bearbeitet werden, „deren Zielrichtungen in
besonderer Weise gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind“. Alle hierzu befragten Zeugen waren sich einig, „dass die bedeutsamen nachrichtendienstlichen Gefährdungen nach wie vor
eben von anderen als unseren westlichen Verbündeten ausgehen“, wie es der Bundesinnenminister formu-

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