Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
lierte. Der Ausschuss schließt sich dieser Einschätzung an, erachtet es aber zur Wahrung der nationalen Souveränität Deutschlands auch für notwendig, die Einhaltung deutschen Rechts jederzeit einfordern und gegebenenfalls überprüfen zu können.
Es ist daher zu begrüßen, wenn nunmehr zur Gewährleistung des 360-Grad-Blicks im Bereich Spionageabwehr des Bundesamts für Verfassungsschutz deutlich mehr Ressourcen eingesetzt werden und die Methodik
etwa im Bereich Cybersicherheit fortentwickelt wird. Der Fachbereich wurde personell und organisatorisch
in geringem Umfang auf jetzt 15 Mitarbeiter aufgestockt. Ein wirksamer 360-Grad-Blick mit genauerer Beobachtung beispielsweise von Diensten von NATO-Ländern ist auch nach dieser personellen Aufstockung
nur schwer zu gewährleisten. Der Ausschuss erwartet, dass BfV und Bundesinnenministerium Wirksamkeit
und Angemessenheit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen sowie gegebenenfalls weitere Verbesserungen
der Spionageabwehr umsetzen und das Personal in diesem Bereich weiter aufstocken.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sichere Regierungskommunikation“ entwickelte das BSI zusammen mit
der Bundespolizei auf der Grundlage aktueller Gefährdungsanalysen Sofortmaßnahmen zur sicheren Mobiltelefonie. So wurden alle wichtigen Entscheidungsträger in der Bundesregierung mit sicheren Smartphones
mit Kryptofunktion ausgestattet. Die Kommunikationswege und ihre Sicherungsmaßnahmen im Regierungsviertel wurden überprüft und einzelne Liegenschaften zusätzlich an das sichere Regierungsfestnetz (Informationsverbund Berlin-Bonn) angebunden. Soweit möglich sollte dem Abhören von GSM-Mobilfunk durch
die Nutzung eigener Infrastrukturtechnik und den Wechsel der Mobilfunkverträge zu nationalen Providern
vorgebeugt werden. Die Spitzen der Bundesministerien und wichtigsten Behörden sowie neu gewählte Bundestagsabgeordnete sollten sensibilisiert und beraten werden, anlassbezogen auch die übrigen Regierungsmitarbeiter. Neben dem kostspieligen Wechsel des Betreibers für die Netze des Bundes hin zu einem deutschen Unternehmen wurden neue Anforderungen im Beschaffungswesen des Bundes gestellt. Nun ist eine
Erklärung der Auftragnehmer bei Beschaffungsverfahren obligatorisch, dass Informationen durch die Lieferanten – auch ausländische – nicht an dritte Staaten weitergegeben werden dürfen.
Der Ausschuss ist zu der Auffassung gelangt, dass erst infolge der Snowden-Veröffentlichungen die Maßnahmen zur Absicherung der Binnenkommunikation von Stellen der Bundesregierung und anderen öffentlichen Stellen in Deutschland getroffen wurden, die angesichts digitaler Kommunikationsmedien und der globalen Vernetzung schon längst geboten gewesen wären. Der Ausschuss erwartet daher, dass das jetzt erreichte, deutlich höheres Sicherheitsniveau der Kommunikationsnetze und von Gebäuden des Bundes regelmäßig überprüft und jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst wird. Die nötigen finanziellen und
personellen Mittel sind dafür bereit zu stellen.
3.
Maßnahmen im Bereich Wirtschaftsschutz
Im Bereich Wirtschaftsschutz hatte BfV-Präsident Dr. Maaßen unverzüglich nach Bekanntwerden der Wirtschaftsspionagevorwürfe im Jahre 2013 die Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie sowie
des Deutschen Industrie- und Handelskammertag um Mitteilung etwaiger Verdachtsfälle gebeten. Auch bei
Veranstaltungen, Vorträgen und in Gesprächen mit Vorständen und Sicherheitsverantwortlichen sei die Thematik angesprochen worden, ohne dass ein einziger Verdachtsfall auf Aktivitäten der FIVE EYES-Staaten