Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gehandelt hat. Aus den dem Ausschuss vorliegenden Dokumenten ergaben sich jedenfalls keine weiteren
dezidierten Anfragen an den offiziellen Vertreter der US-Nachrichtendienste in Deutschland.
Vom damaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Fritsche war der US-Botschafter in Deutschland
bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Spionagevorwürfe gegen das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin
im Oktober 2013 schriftlich um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten worden. Anfang November 2013
konfrontierte Staatssekretär Fritsche dann auch den Botschafter Großbritanniens in Deutschland mit Vorwürfen bezüglich des Abhörens im Regierungsviertel und den inkriminierten Dachaufbauten der britischen
Botschaft und der Bitte um Stellungnahme hierzu. Bereits im August 2013 hatte man auf Weisung Staatssekretär Fritsches zwei Tage nach den ersten Veröffentlichungen über den sogenannten Special Collection
Service einen polizeilichen Hubschrauberflug in der Umgebung des US-Generalkonsulats in Frankfurt am
Main durchgeführt, um die Gebäudeaufbauten zu überprüfen. Zusätzlich wurden 2013 auf Anordnung des
Bundesinnenministeriums Wärmebilder zur Aufklärung technischer Anlagen in oder auf weiteren Botschaftsgebäuden erstellt. Weitergehende Maßnahmen wären auch nach Auffassung des Ausschusses nach
Art. 22 des Wiener Abkommens gegenüber diplomatischen Vertretungen unzulässig.
Das BSI in der Informationstechnik (BSI) untersuchte – ohne eindeutigen Befund – elektromagnetische Auffälligkeiten wie Funkwellen im Regierungsviertel und in der Umgebung ausländischer Botschaften. Eine
Überwachung von Telekommunikationsverbindungen von den Botschaften aus erschien jedoch nach Einschätzung der technischen Experten von BSI und BfV machbar und nicht unwahrscheinlich. Zeugen des
Verfassungsschutzes erklärten dem Ausschuss hierzu, dass passive Techniken wie die Aufklärung von Mobiltelefonen ohne einen direkten Eingriff ins Netz nicht nachweisbar seien und klärende Inspektionen durch
Sicherheitsbehörden in diplomatischen Einrichtungen wie der US-Botschaft in Berlin rechtlich nicht möglich. Der ehemalige BfV-Präsident Heinz Fromm sprach insgesamt von der im Einzelfall nicht belegbaren
„Vermutung, Annahme, dass der offene Mobilfunkverkehr insbesondere hier in Berlin-Mitte von interessierter Seite zur Kenntnis genommen wird.“ Das Bewusstsein der Risiken sei spätestens seit den intensiven Prüfungen aus Anlass des Parlaments und Regierungsumzugs nach Berlin in den Jahren 2000 bis 2004 „Allgemeingut“ bei den deutschen Sicherheitsbehörden gewesen. Daher sei in Lagebildern und Gefährdungsanalysen von BfV, BSI und Bundespolizei schon seit Jahren vor unverschlüsselter mobiler Kommunikation im
Regierungsviertel gewarnt worden – auf Grundlage der theoretischen, abstrakten Gefahr und unabhängig von
einem konkreten Verdachtsmoment gegen einen Nachrichtendienst der sogenannten FIVE EYES-Staaten.
Eine Verpflichtung zur Nutzung verschlüsselter Kanäle besteht für die Mitarbeiter der Bundesregierung aber
nicht. Daher stieg nach Aussagen des Zeugen Martin Schallbruch (BMI) die Nachfrage nach Krypto-Handys
erst nach den Snowden-Veröffentlichungen plötzlich sprunghaft um mehrere tausend Geräte an, während der
Zuwachs sich zuvor nur langsam entwickelte.
Die in der Presse gezogene Schlussfolgerung, bei einem der Standorte des in den Snowden-Dokumenten
genannten Special Collection Service von NSA und CIA könne es sich um das Gebäude der US-Botschaft
am Brandenburger Tor handeln, konnte der Ausschuss im Rahmen der Untersuchung nicht bestätigen.
Dagegen schloss der zuständige Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium bei seiner Befragung zur Aufklärungsarbeit der Sonderauswertung TAD einen physikalischen Zugriff von Diensten der FIVE EYES auf