Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Presseberichterstattung zu eingestuften Dokumenten beklagt, welche die Bundesregierung dem Ausschuss
kurz vorher zugänglich gemacht habe. Das Staatswohl sei der Bundesregierung und dem Bundestag gleichermaßen anvertraut. Der vertrauliche Umgang mit eingestuften Unterlagen – insbesondere in Fällen, die auch
das Verhältnis zu ausländischen Staaten beträfen – sei Kernbestandteil des Schutzes der Bundesrepublik
Deutschland. Im Ergebnis schadeten unzulässige Weitergaben geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen sowohl der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland als auch dem Aufklärungsinteresse
des Deutschen Bundestages.
Als Zeuge hat Peter Altmaier am 13. Februar 2017 ausgeführt:
„Da gab es dann auch schwierige Fälle. Wir hatten einmal einen Fall, da ging es um
ein Konsultationsverfahren, wo uns die Zustimmung verwehrt worden ist. Ich habe
dann in Rücksprache mit Herrn Fritsche entschieden, dass wir Ihnen die Dokumente
trotzdem geben - das war im Treptow-Verfahren -, dass Sie diese Dokumente bekommen, weil ich das in dem konkreten Fall für vertretbar gehalten habe. Das war nicht
ganz einfach. Ich habe dazu auch selbst Gespräche geführt - - also nicht das technische
Konsultationsverfahren - - aber auf meiner Ebene. Und am Ende haben wir das Ding
vorgelegt im Treptow-Verfahren, und ich war superstolz, dass vier oder fünf Wochen
nichts rausgekommen ist. Und als ich dann das PKGr, die Obleute, und den NSAAusschuss, die Obleute, unterrichtet habe über die Selektoren, habe ich gesagt:
‚Mensch, jetzt sage ich Ihnen mal was‘, und es scheint ja in dem anderen Fall auch
funktioniert zu haben. Und dann hat es, glaube ich, ungefähr noch 14 Tage gedauert,
und dann war dieser andere Gegenstand auch öffentlich. Bei den Selektoren war es,
glaube ich, schon nach einem halben Tag öffentlich. Da hatte ich mir auch keine Illusionen gemacht.
Aber Sie können sich vorstellen, dass, wenn wir sagen: ‚Wir halten ein bestimmtes
Verfahren, Treptow, für okay, und wir sind überzeugt, es kommt nicht raus‘, und es
kommt dann anschließend doch raus, die Partner dann, was das Konsultationsverfahren angeht, noch rigider sind.
Wir hatten ja zu Anfang eine ganze Reihe von Dokumenten, die wir auf diese Weise
auch klären konnten und Ihnen vorlegen durften mit Zustimmung von Partnern, und
es ist dann im Laufe der Arbeit schwieriger geworden. Ich kann nicht beurteilen, woher die Durchstechereien kommen. Sie wissen ja, ich hatte mal einen Brief geschrieben
an den Ausschussvorsitzenden und gesagt: Ich weiß nicht, wer verantwortlich ist. Vielleicht lassen wir das mal klären. - Und dann ist gesagt worden, ich hätte dem Ausschuss gedroht. Das war niemals meine Absicht - ich bin ein so zartfühlender und
feinfühlender Mensch, dass ich niemandem drohen würde -, […] sondern es hätte ja
auch der Ausschuss von sich aus sich an die Staatsanwaltschaft wenden können; aber