Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

für IT-Sicherheit zuständigen Abteilung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über den Vorfall informiert. Der Vertreter des BSI, der Leiter des Fachbereichs Operative Netzabwehr Dr. Dirk Häger, hat erklärt,
er gehe davon aus, dass der Hacker-Angriff auf die IT-Infrastruktur des Deutschen Bundestages vom April/
Mai 2015 nichts mit den Veröffentlichungen auf WikiLeaks zu tun habe. Dieser Angriff habe am 30. April
2015 begonnen und seine effektive Wirkung am 5. Mai 2015 entfaltet. Es habe damals keine Hinweise darauf
gegeben, dass Rechner des 1. Untersuchungsausschusses von diesem Angriff betroffen gewesen wären.
Technische Indizien hierfür lägen nicht vor. Die Analyse des Angriffes habe seinerzeit ergeben, dass Daten
in einem Umfang von 16 Gigabyte abgeflossen seien. Eine Datenausleitung in dem von WikiLeaks veröffentlichten Umfang von 90 Gigabyte sei damals nicht festgestellt worden. Nach seinem Kenntnisstand sei
kein Abgeordneter, der von dem Hacker-Angriff im Jahre 2015 betroffen gewesen sei, Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses. Zwischen Ende Januar und Mai 2015 seien dem 1. Untersuchungsausschuss zudem
weitere Unterlagen in elektronischer Form geliefert worden, die sich nicht unter den auf WikiLeaks veröffentlichten Daten befunden hätten.267
Der Vertreter des BfV, Vizepräsident Thomas Haldenwang, hat diese Einschätzung geteilt und ausgeführt,
das BfV sei bei seinen Analysen des Hacker-Angriffs von Ende April 2015 auf die Informationen aus dem
BSI angewiesen gewesen. Er habe keine darüber hinausgehenden Kenntnisse und schließe aus, dass – wie in
der Presse behauptet worden war – ein hoher Beamter des BfV einen Zusammenhang zwischen dem HackerAngriff und den WikiLeaks-Veröffentlichungen hergestellt habe. Ein solcher Zusammenhang sei nicht die
Arbeitshypothese des BfV.268
Der Vertreter der Bundestagsverwaltung, der Leiter der Unterabteilung Informationstechnik, Dr. Helge Winterstein, hat mitgeteilt, auch die IT-Abteilung des Deutschen Bundestages habe im Zuge der Überprüfungen
nach dem Hacker-Angriff keinen Bezug zu Rechnern des 1. Untersuchungsausschusses festgestellt.269 Auf
Nachfrage der Abg. Martina Renner (DIE LINKE.), wer alles über die Daten in der bei WikiLeaks veröffentlichten Form und Dokumentenstruktur verfüge, hat der Vertreter des BMI mitgeteilt, dass aufgrund einer
Verabredung zwischen der Bundesregierung und dem Ausschusssekretariat von Anfang an ein regelmäßiger
Austausch von Festplatten stattgefunden habe, und dass die auf diesen vorhandenen Daten auch bei der Bundesregierung hinterlegt würden. Inwiefern diese Daten in derselben Struktur wie auf WikiLeaks abgelegt
worden seien, könne er nicht sagen.270 Eine Verabredung zur IT-Kooperation zwischen Bundesregierung und
Sekretariat war erforderlich, um die verfassungsmäßigen Beteiligungsrechte der Bundesregierung am Untersuchungsverfahren sicherzustellen.
c)

Kritik an der Veröffentlichung eingestufter Dokumente

Das nicht autorisierte Bekanntwerden von Daten aus dem Untersuchungsausschuss wurde von den Ausschussmitgliedern, aber auch seitens der Bundesregierung kritisiert. So hat sich der Chef des Bundeskanzleramtes (ChefBK), Peter Altmaier, bereits mit Schreiben vom 15. Oktober 2014271 über mehrfache detaillierte
267)
268)
269)
270)
271)

Dr. Häger, Protokoll-Nr. 123, S. 4.
Haldenwang, Protokoll-Nr. 123, S. 5.
Dr. Winterstein, Protokoll-Nr. 123, S. 5.
Akmann, Protokoll-Nr. 123, S. 5.
A-Drs. 245.

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