Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Entsprechend einer Vereinbarung aller Obleute hat sich der Ausschussvorsitzende, Prof. Dr. Patrick
Sensburg (CDU/CSU), mit Schreiben vom 5. Februar 2014265 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, gewandt und unter anderem darauf hingewiesen, dass der Ausschuss seiner
Aufklärungsarbeit nicht nachkommen könne, wenn er keine Akten erhalte.266
b)

Veröffentlichung von Ausschussunterlagen durch WikiLeaks

Zweimal ist es zu einer größeren Veröffentlichung von Ausschussunterlagen auf der Internetplattform WikiLeaks (www.wikileaks.org) gekommen.
aa)

Veröffentlichung von Ausschussunterlagen durch WikiLeaks im Mai 2015

Am 12. Mai 2015 veröffentlichte WikiLeaks 1 380 Seiten Protokolle von zehn öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen des Ausschusses aus dem Zeitraum von Mai 2014 bis Februar 2015.
bb)

Veröffentlichung von Ausschussunterlagen durch WikiLeaks im Dezember 2016

Am 1. Dezember 2016 hat die Internetplattform WikiLeaks erneut in großem Umfang Ausschussunterlagen
veröffentlicht. Es hat sich dabei um 2 420 einzelne Dokumente mit einem Datenvolumen von insgesamt 90
Gigabyte gehandelt.
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident des Deutschen Bundestages die für eine Verfolgung von Straftaten
gemäß § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet (Geschäftszeichen 276 AR 496/16).
Bei den veröffentlichten Unterlagen handelt es sich vornehmlich um Beweismaterialien, aber auch um Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüsse etc. aus dem Zeitraum von April 2014 bis Januar 2015, sowie um die
Protokolle zweier (nichtöffentlicher) Beratungssitzungen (2. und 3. Sitzung), die dem Ausschuss in digitalisierter Form vorgelegen haben. Die betreffenden Unterlagen sind entweder offen oder als Verschlusssache
mit dem niedrigsten Einstufungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) versehen. Als „VS-VERTRAULICH“ oder höher eingestufte Unterlagen sind im Rahmen des Untersuchungsverfahrens nicht digitalisiert oder gar per E-Mail verteilt, sondern von der Geheimschutzstelle des Bundestages in gedruckter Form
vervielfältigt worden. Soweit Teile von Ausschusssitzungen als „VS-VERTRAULICH“ oder höher eingestuft worden sind, ist eine Bearbeitung der entsprechenden Protokolle allein auf besonders gesicherten Rechnern des Stenografischen Dienstes bzw. des Ausschusssekretariats erfolgt, die keine Anbindung an das allgemeine Netzwerk des Bundestages oder an das Internet hatten.
In seiner 123. Sitzung am 15. Dezember 2016 hat sich der Ausschuss bei Vertretern des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie bei der

265)
266)

Tgb.-Nr. 34/15 (VS-VERTRAULICH).“
Taz.de vom 5. Februar 2015 „Klagen über Bundesnachrichtendienst“.

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