Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1209 –

Drucksache 18/12850

Übermittlung von Daten durch das BAMF an die HBW nicht in Betracht kämen, weil den betroffenen Asylbewerbern die Weitergabe ihrer Daten nicht bekannt sei. Eine Befugnisnorm zur Datenübermittlung speziell
an die HBW existiere nicht.7168
h)

Auflösung der HBW

aa)

Offenlegung der HBW als BND-Dienststelle

Am 20. November 2013 teilte die Bundesregierung durch den Sprecher des BMI Jens Teschke im Rahmen
einer Bundespressekonferenz erstmals öffentlich mit, dass die HBW dem BND zuzuordnen sei.7169 Am selben Tag teilte das Referat 603 des Bundeskanzleramts im Wege einer internen E-Mail eine Sprachregelung
mit, nach der die Hauptstelle für Befragungswesen organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet
sei.7170 Diese Änderung der Sprachregelung sollte aus Sicht des BND zunächst keine Auswirkungen auf das
Befragungswesen und den Betrieb der HBW als Legendenbehörde haben. Beides sollte vielmehr fortgeführt
werden.7171
Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMI, Dr. Ole Schröder, teilte am 28. November 2013 im Rahmen
der Beantwortung einer Mündlichen Einzelfrage schriftlich mit:
„Die Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, ist eine dem Bundesnachrichtendienst,
BND, zugeordnete Dienststelle.“7172
Im gleichen Zusammenhang teilte die Bundesregierung mit, dass die organisatorische Auflösung der HBW
angestrebt sei.7173
bb)

Auflösung der HBW

Die Auflösung der HBW hatte einen Vorlauf von mehreren Jahren. Bereits im Mai 2010 wurde durch das
Organisationsreferat des BND, ZYE, die Beendigung des „klassischen Befragungswesens“ in Betracht gezogen.7174 Zudem wurden im Laufe der Jahre die Anzahl der Befrager und die sachliche Ausstattung kontinuierlich reduziert sowie Außenstellen geschlossen.7175 So habe sich etwa in der Außenstelle, in der der Zeuge
R. C. tätig war, die Anzahl der Befrager zwischen 2003 und 2013 von zwölf auf sechs halbiert7176, bevor die
Außenstelle im September 2013 geschlossen wurde.7177 Nach der Enttarnung der HBW sei deren Tätigkeit

7168)
7169)
7170)
7171)
7172)
7173)
7174)
7175)
7176)
7177)

E-Mail eines Mitarbeiters des BND-Referats ZYF (Rechtsreferat) an die Zeugin A. K. vom 7. November 2012, MAT A BND-2/1e,
Bl. 111 (112), (VS-NfD – insoweit offen).
Protokoll der Bundespressekonferenz vom 20. November 2013, Nr. 127/2013.
E-Mail des Referats 603 des Bundeskanzleramts vom 20. November 2013, MAT A BND-2/2a, Bl. 255 f. (VS-NfD – insoweit
offen).
Besprechungsvermerk des BND-Referats EAZA zur geänderten Sprachregelung bzgl. der HBW vom 21. November 2013, MAT A
BND-2/2a, Bl. 271 (VS-NfD – insoweit offen).
Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Mündliche Frage des Abg. Jan Korte (DIE
LINKE.), Frage 28, Plenarprotokoll 18/3, S. 212.
Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013 auf die Mündliche Frage des Abg. Jan Korte (DIE
LINKE.), Frage 28, Plenarprotokoll 18/3, S. 212 (213).
Leitungsvorlage des Referats ZYE vom 21. Mai 2010, MAT A BND-8a, Bl. 76 (79), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 30 und Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 35.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 10.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 33.

Select target paragraph3