Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 119 –
Drucksache 18/12850
Am Abend des 4. Februar 2015 hatten der damalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard
Schindler, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes, Staatssekretär
Klaus-Dieter Fritsche, in einer Obleutesitzung über eine Kooperation des BND mit dem britischen Nachrichtendienst GCHQ (Government Communications Headquarters) berichtet. Gleichzeitig seien die Obleute
über ungewöhnlich angespannte Beziehungen zu den britischen Partnerbehörden informiert worden. Der britische Nachrichtendienst GCHQ habe damit gedroht, alle Kontakte zu seinen deutschen Partnern abzubrechen. Grund dafür sei die Angst, dass in einem Untersuchungsausschuss britische Geheimnisse an die Öffentlichkeit kommen könnten.259 Die Obleute hätten die Sitzung daraufhin abgebrochen.260
In der Beratungssitzung des Ausschusses am 5. Februar 2015 erklärte der Beauftragte des Bundekanzleramtes, Philipp Wolff, der im Obleutegespräch am 4. Februar 2015 angesprochene Sachverhalt sei nach wie vor
als GEHEIM eingestuft. Dies sei auch der Grund gewesen, die Besprechung in dem abhörgeschützten Saal
des Innenausschusses durchzuführen. Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erwiderte, auf die Einstufung der Sitzung sei nicht hingewiesen worden. Weder seien Mobiltelefone eingesammelt worden, noch sei ausdrücklich festgestellt worden, dass sich keine Unbefugten im Raum befänden.
Gleichwohl sei mitgeteilt worden, eine Veröffentlichung der besprochenen Vorgänge würde den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen. Die Indiskretion über das Obleutegespräch könne in allen Bereichen verortet werden, nicht aber bei den Obleuten. Alle Exemplare des britischen Schreibens seien nach
der Besprechung auf Veranlassung der Obleute wieder eingesammelt worden. Er habe den Eindruck, die
Bundesregierung wolle die Verantwortung für die Presseveröffentlichung – auch gegenüber ausländischen
Partnern – dem Ausschuss zuweisen.261 Der Beauftragte des Bundekanzleramtes, Philipp Wolff, entgegnete,
Beauftragte der Bundesregierung hätten sich nicht gegenüber der Presse geäußert. Über die Frage, wer mit
der Presse gesprochen habe, könne er nur mutmaßen.262 Der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) verwies auf eine Presseveröffentlichung, in der berichtet werde, wer mit dem Medium
gesprochen habe.263
Aus Kreisen der Abgeordneten wurde vermutet, dass das Treffen und die nachfolgenden Indiskretionen möglicherweise dazu dienen sollten, die Verweigerung der Herausgabe von Akten an den Ausschuss zu begründen.264
259)
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FOCUS Online vom 5. Februar 2015, „Briten drohen mit Abbruch aller Kontakte zu Deutschland“.
Tagesspiegel Online vom 5. Februar 2015 „Die Strategien der Geheimen“.
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 34, S. 5.
Wolff, Protokoll-Nr. 34, S. 5.
Ströbele, Protokoll-Nr. 34, S. 5; in FOCUS Online vom 5. Februar 2015 „Briten drohen mit Abbruch aller Kontakte zu Deutschland“ ist die Rede von einem „Experten“ bzw. einem „ranghohen Verfassungsschützer“ (als Quelle für Angaben zu den Folgen
eines Abbruchs der nachrichtendienstlichen Kontakte zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland) sowie von „Berliner
Sicherheitskreisen“ (als Quelle für die Angabe, eine „europaweite Überwachungsaktion aus dem Jahr 2013“, die in Kooperation
mit dem BND gelaufen sei und nach wie vor der Geheimhaltung unterliege, dürfe „aus der Sicht von London“ nicht durch die
Ausschussarbeit gefährdet werden).
Tagesspiegel Online vom 5. Februar 2015 „Die Strategien der Geheimen“; taz.de vom 5. Februar 2015, „Klagen über den Bundesnachrichtendienst“.