Drucksache 18/12850
– 1194 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rückkehr in deren jeweilige Heimatländer gedient.7028 Auch die Leiterin der Gruppe 43 „Operative Querschnittsaufgaben Asyl, Sicherheit“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum
2002 bis 2013, Renate Leistner-Rocca, hat bekundet, diese Begründung durch die HBW erhalten zu haben.7029 In einer schriftlichen Hintergrundinformation des BND vom 25. November 2013 heißt es hierzu:
„Diese Abdeckung unter der Legende HBW dient einerseits dem Schutz der Befrager,
andererseits dem der Gesprächspartner, die sich dadurch nicht plakativ und für jeden
Außenstehenden ersichtlich, in die Lage versetzt sehen, mit einem Nachrichtendienst
zusammengearbeitet zu haben.“7030
Die Tarnung als HBW sei den Befragten gegenüber niemals, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach
den Befragungen, offengelegt worden.7031 Nach Auskunft der Zeugin Leistner-Rocca habe auch das BAMF
die Legende der HBW nie Dritten gegenüber offengelegt.7032
Dem Zeugen R. C. sei nach eigenem Bekunden darüber hinaus auch kein Fall bekannt geworden, in dem die
Tarnung gegenüber einem Befragten versagt und dieser gemerkt hätte, dass er mit Nachrichtendienstangehörigen spreche.7033 Allerdings führte das die HBW umfassende Referat EAC des BND bis Ende 2009 auch
Langzeitquellen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten „klar – d. h. unter BND“.7034
Die Zeugin A. K. hat in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss bekundet, sie sei davon ausgegangen, dass der
Betrieb der HBW als Tarnbehörde ein nachrichtendienstliches Mittel sei und seine Rechtsgrundlage daher
im BND-Gesetz habe7035, wie auch die Befragung unter Verwendung der Legende7036.
Auch im Fall von Presseanfragen wurde die Legende aufrechterhalten. Anfragen dieser Art wurden etwa
auch dann nicht von außen erkennbar vom BND beantwortet, wenn sie an diesen gerichtet waren. Vielmehr
wurde stets an die HBW verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde durch die Zeugin A. K. dem Präsidenten des BND gegenüber die Notwendigkeit unterstrichen, eine professionelle Behördendarstellung der HBW,
etwa im Wege eines eigenen Internetauftritts, zu betreiben.7037
c)
Aufgabe der HBW
Die Aufgabe der HBW bestand in der Erhebung nachrichtendienstlich relevanter, nicht in öffentlicher Berichterstattung zugänglicher Informationen durch Befragung von Aus- und Übersiedlern, Flüchtlingen und
7028)
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A. K., Protokoll-Nr. 67 I - Teil 2, S. 29; vgl. auch Hintergrundinformation des Bundesnachrichtendienstes über das Befragungswesen vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f, Bl. 22 (24), (VS-NfD – insoweit offen).
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 11.
Hintergrundinformation des Bundesnachrichtendienstes über das Befragungswesen vom 25. November 2013, MAT A BK-2/8f,
Bl. 24 (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 30.
Leistner-Rocca, Protokoll-Nr. 76 I, S. 51.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 21.
Konzeptionsvorschlag für die Veränderung im Befragungswesen vom 15. November 2009, MAT A BND-2/5c, Bl. 87 (96), (VSNfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 70.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 72.
Unterrichtungsvorlage der Zeugin A. K. vom 19. März 2009, MAT A BND-8a, Bl. 42 (43), (VS-NfD – insoweit offen); vgl. auch
Protokoll der 1. Quartalsbesprechung des integrierten Befragungswesens 2012 vom 9. Februar 2012, MAT A BND-2/5a, Bl. 92
(94), (VS-NfD – insoweit offen).