Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
BMVg auf den US-Stützpunkten möglicherweise „doch Kenntnis von irgendwelchen Vorgängen“ im Zusammenhang mit Kampfdrohneneinsätzen gehabt hätten.7014 Die Bundesregierung erklärte hingegen öffentlich, die Angehörigen des Verbindungskommandos hätten keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte.7015 Soweit zu deren Aufgaben die Weiterleitung von Informationen zu Planung, Taktik, Einsätzen und Strategie gehöre, erfolge diese, soweit es gemäß den Rechtsvorschriften und
Usancen beider Regierungen zulässig sei und die Informationen sich auf NATO-Übungen und NATO-Einsätze oder sonstige Übungen und Einsätze beziehe, an denen deutsche und US-Streitkräfte beteiligt seien oder
deutsche und US-amerikanische Interessen berührt seien.7016
7014)
7015)
7016)
E-Mail des Parlaments- und Kabinettsreferats des AA an den persönlichen Referenten der StSin Dr. Haber vom 6. Juni 2013,
MAT A AA-3/2, Bl. 29.
Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ralf Brauksiepe (BMVg) auf die Frage des Abg. Niema Movassat (DIE LINKE.) vom 7. Juli 2015,
BT-Drs. 18/5536, S. 59.
Antwort der Bundesregierung vom 23. Dezember 2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BTDrs. 18/237, S. 8.