Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

nal) hinzuziehen. Dr. Kurt Graulich dürfe demgegenüber ohne Zustimmung der Bundesregierung nur Angehörige des Bundesnachrichtendienstes hinzuziehen, sodass er nicht frei in der Ermittlung und Prüfung der für
die Erfüllung seines Auftrags benötigten Tatsachen sei.
Auch sei Dr. Kurt Graulich kein sachverständiger Zeuge. Einen solchen kennzeichne einerseits, dass er über
Wahrnehmungen aussage, die er auf Grund besonderer Sachkunde ohne behördlichen Auftrag gemacht habe,
und andererseits, dass er unersetzbar sei, da er nur von ihm wahrgenommene vergangene Tatsachen bekunde.
All dies treffe auf Dr. Kurt Graulich nicht zu.
Schließlich stehe eine Vernehmung von Dr. Kurt Graulich im Widerspruch zu § 10 PUAG. Nach dieser als
abschließend anzusehenden Regelung könne die Sichtung sächlicher Beweismittel und die Mitteilung der
Ergebnisse dieser Sichtung einem vom Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestellten Ermittlungsbeauftragten übertragen werden. Auch ein solches Vorgehen diene aber nur der Vorbereitung der Beweiserhebung
durch den Untersuchungsausschuss. Die bloße Mitteilung der Ergebnisse einer Sichtung sächlicher Beweismittel durch Dritte könne nicht deren unmittelbare Heranziehung zu Beweiszwecken durch den Untersuchungsausschuss ersetzen.
In der Beweisaufnahmesitzung am 5. November 2015 hat Dr. Kurt Graulich dem Ausschuss seinen Bericht
erläutert.254
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2015255 hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) den Ausschuss
ersucht, ihm das Protokoll der „Vernehmung der unabhängigen sachverständigen Vertrauensperson Dr.
Graulich“ zu übersenden. Am 3. Dezember 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen:
„Das endgültige Protokoll über die Anhörung von Dr. Kurt Graulich wird dem PKGr
und der G 10-Kommission zugeleitet.“256
10.

Veröffentlichung von vertraulichen Informationen

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ausschusses wurden wiederholt Informationen aus eingestuften
bzw. nichtöffentlichen Dokumenten in den Medien veröffentlicht. Hierzu gehörten auch Unterlagen, die den
Ausschuss noch nicht erreicht hatten.257 Es konnte nicht geklärt werden, welche Person bzw. welcher Personenkreis konkret für eine unrechtmäßige Weitergabe der Informationen oder auch eine mögliche widerrechtliche Abschöpfung der betreffenden Dokumente verantwortlich zu machen ist.
a)

Presseveröffentlichungen zu einer Unterrichtung über eine Kooperation des BND mit
einem britischen Nachrichtendienst

Am Morgen des 5. Februar 2015 berichtete zuerst FOCUS Online noch vor Beginn einer Sitzung des Ausschusses über Inhalte einer Unterrichtung der Obleute des Ausschusses vom vorangegangenen Abend.258

254)
255)
256)
257)
258)

Protokoll-Nr. 69 I, S. 4 ff.
Schreiben vom 2. Dezember 2015, A-Drs. 446.
Protokoll-Nr. 78, S. 7.
Z. B. die Stellungnahme der Bundesregierung vom 2. Mai 2014, A-Drs. 104.
FOCUS Online vom 5. Februar 2015, „Briten drohen mit Abbruch aller Kontakte zu Deutschland“.

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