Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

- zum Vorliegen von Verstößen gegen deutsches Recht.
6. Die Vertrauensperson soll zur Erfüllung ihres Auftrags zunächst in Gesprächen mit
den Obleuten des Ausschusses und den von diesen benannten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Fraktionen ein Bild darüber gewinnen, welche konkreten Kriterien,
Schwerpunkte und Fragestellungen unter Maßgabe des Untersuchungsauftrages und
dieses Beschlusses jeweils relevant sein sollen.
7. Die Vertrauensperson soll nach Sichtung der Beweismittel dem Untersuchungsausschuss schriftlich zum Gang des Verfahrens und über die Ergebnisse ihrer Untersuchung unparteiisch, vollständig und wahrheitsgemäß in der Form eines Gutachtens
berichten. Sie soll den wesentlichen Inhalt der benannten Beweismittel nach Maßgabe
des Untersuchungsauftrages und der vom Ausschuss benannten Fragestellungen darstellen und ihr Gutachten als Sachverständiger gemäß § 28 PUAG im Ausschuss erläutern.
8. Neben dem als Verschlusssache eingestuften schriftlichen Gutachten der Vertrauensperson soll im Einvernehmen mit der Bundesregierung auch eine veröffentlichungsfähige Fassung des Gutachtens erstellt werden.
9. Der Untersuchungsausschuss behält sich vor, nach Abschluss des hier beschriebenen Verfahrens weitere Schritte zur Wahrung seiner verfassungsrechtlichen Rechte
aus Art. 44 GG einzuleiten, sollte er zu dem Schluss gelangen, dass den parlamentarischen Rechten im durchgeführten Verfahren nicht in ausreichendem Maße Rechnung
getragen worden ist.
10. Als Vertrauensperson wird N.N. vom Untersuchungsausschuss benannt.“
Im weiteren Verlauf der Beratungssitzung hat der Vertreter des Bundeskanzleramts erklärt, diesem Beschluss
folgend werde die Vertrauensperson von der Bundesregierung eingesetzt.238
In der Beratungssitzung am 2. Juli 2015 hat der Abg. Christian Flisek (SPD) im Namen der Fraktionen der
SPD und CDU/CSU vorgeschlagen, als Vertrauensperson den Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.
Dr. Kurt Graulich zu benennen.239 Dieser habe während seiner Tätigkeit als Richter fachliche Bezüge zu
Geheimdiensten gehabt und weise eine entsprechende Expertise auf.240 Der Abg. Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat erklärt, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhebe keine Kritik
an der vorgeschlagenen Person, aber am „Konstrukt der Vertrauensperson“. Ein veröffentlichtes Interview
mit Dr. Kurt Graulich spreche dafür, dass er sich der Bundesregierung und nicht dem Ausschuss verpflichtet
sehe. Dies führe dazu, dass sich die Bundesregierung selbst kontrolliere.241 Auch die Abg. Martina Renner

238)
239)
240)
241)

Wolff, Protokoll-Nr. 54b, S. 7.
Flisek, Protokoll-Nr. 56, S. 6.
Flisek, Protokoll-Nr. 56, S. 6.
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 56, S. 6.

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