Drucksache 18/12850

– 114 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

- für eine Erörterung mit den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses im
Rahmen einer förmlichen Anhörung als Sachverständige gemäß § 28 PUAG
eine entsprechende Aussagegenehmigung erhält.
3. Die Vertrauensperson soll zur Unterstützung der Beweiserhebung des 1. Untersuchungsausschusses und zur Wahrung der Rechte des Parlaments aus Artikel 44 des
Grundgesetzes tätig werden.
4. Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Vertrauensperson
– bei Wahrung der Belange des Geheimschutzes – im Rahmen ihres Auftrags unabhängig und weisungsfrei agieren kann. Dies gilt insbesondere für die Erstellung ihres
Gutachtens und die hierbei zu treffenden Bewertungen gegenüber dem Untersuchungsausschuss.
5. Die Einsichtnahme und gutachterliche Stellungnahme soll als Beitrag zur Erfüllung
des Untersuchungsauftrags der Klärung der Frage dienen, ob bei der Kooperation des
BND mit Diensten der ‚Five Eyes‘-Staaten im Bereich der Fernmeldeaufklärung von
Routineverkehren öffentliche Stellen des Bundes dazu beigetragen haben, dass deutsche Grundrechtsträger Gegenstand der Kommunikationserfassung durch Dienste der
‚Five Eyes‘-Staaten, insbesondere im Bereich von Spionage zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, werden konnten. Geprüft werden soll weiterhin, ob und in welchem
Maße im Rahmen dieser Kooperation gegen ‚deutsche Interessen‘ verstoßen worden
ist, insbesondere, in welchem Ausmaß politische Spionage gegen Personen bzw.
Dienststellen europäischer Mitgliedstaaten, gegen EU- Institutionen oder andere entsprechende Stellen erfolgt sein könnte.
Die Vertrauensperson soll im Rahmen der genannten Fragestellungen jeweils gutachterlich Stellung nehmen
- zur Zahl der von ihr festgestellten einschlägigen Selektoren oder Suchbegriffe;
- zur Art und Weise von deren Filterung und Ermittlung durch den BND und
dazu, ob und welche Feststellungen möglich sind zur Dauer von deren tatsächlicher Nutzung;
- zur Systematik der unzulässig eingebrachten Selektoren oder Suchbegriffe und
dazu, ob und welche Daten aufgrund solcher Selektoren oder Suchbegriffe erfasst sowie gegebenenfalls übermittelt wurden;
- zum Vorliegen von Verstößen gegen die einschlägigen bilateralen Vereinbarungen;
- zum Vorliegen von Verstößen gegen deutsche Interessen;

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