Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Bei der Richtungspeilung, die auch als Angle of Arrival (AoA) bezeichnet werde, werde mittels einer Richtantenne ein Vektor bestimmt, auf dem der Ursprungsort der Welle liege. Für eine derartige Ortung benötige
man in der Ebene zwei, im Raum drei Vektoren, deren Schnittpunkt den Standpunkt des MFG darstelle.6345
bbb) Ortung eines Mobilfunkgeräts in zellularen Mobilfunknetzen
Der Sachverständige Dr. Federrath hat explizit darauf hingewiesen, dass alle Aussagen seines Gutachtens
zu Lokalisierungsmöglichkeiten eines Mobilfunkgeräts sich auf Lokalisierungsmethoden beziehen, die während des Untersuchungszeitraums generell möglich waren. Für den Untersuchungsgegenstand sei jedoch
auch die konkrete Ausgestaltung des Mobilfunkverkehrs in den Ländern Afghanistan, Pakistan, Jemen und
Somalia während des Untersuchungszeitraumes relevant. Er besitze keine spezifischen Kenntnisse über die
dort im Untersuchungszeitraum konkret vorhandene Mobilfunkinfrastruktur und den Verbreitungsgrad von
GPS-fähigen MFG in diesen Ländern.6346
Die Lokalisierung eines MFG in den weit verbreiteten Mobilfunknetzen des Massenmarkts (GSM, UMTS
und andere) sei ohne zusätzlichen technischen Aufwand möglich, weil entsprechende Ortungsfunktionen in
den Mobilfunknetzen bereits implementiert seien.6347 Mit Hilfe der standardisierten Protokolle des Signalling
System No. 7 (SS7) ließe sich auch durch Dritte abfragen, in welcher Funkzelle ein MFG eingebucht sei,
wobei Funkzellen je nach ländlicher oder Stadtlage einen Radius von ca. 30 Kilometern oder von 100 Metern
hätten.6348
Eine nähere Ortung könne dann durch verschiedene Methoden der Laufzeitpeilung erfolgen. Grundsätzlich
unterschieden würden dabei zwei Methoden: Bei dem Verfahren „Time of Arrival“ (ToA) handele es sich
um ein sogenanntes netzbasiertes Ortungsverfahren, weil hier die Laufzeit der Funkwellen, die vom MFG
zur sogenannten Base Transceiver Station (BTS), der Basisempfängerstation, gesendet werden, gemessen
wird.6349 Dem gegenüber werde bei der Methode „Observed Time Difference“ (OTD) das Signal von der
Basisstation zum MFG gesendet, das seinen Standort selbständig ermittele. Es handele sich dementsprechend
um ein terminalbasiertes Ortungsverfahren.6350 Das Mobilfunknetz erfahre bei solchen Verfahren zunächst
nichts über den Standort des MFG.6351 Es sei aber möglich, in GSM- und UMTS-Netzen mittels des sogenannten Radio Resource Location Service Protocol (RRLP), im LTE-Standard mittels des sogenannten Radio
Link Failure-Berichts den aktuellen Standort des MFG abzufragen.6352
Die Genauigkeit einer Ortung im AoA-Verfahren hänge u. a. vom Abstand zwischen den Basisstationen ab.
In einem Experiment in einer Funkzelle mit einem Radius von fünf Kilometern habe es bei 75 Prozent aller
MFG zu einer Ortungsgenauigkeit von bis zu 100 Metern geführt.6353

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Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 7.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 10.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 10.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 10.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 11 und Abbildung S. 16.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 11.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 12.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 12.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Federrath, MAT A SV-14/2, S. 11.

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