Drucksache 18/12850
– 1030 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gleichzeitig hat der ehemalige Leiter der Abteilung TA, Zeuge Pauland, in diesem Zusammenhang bemängelt, dass die Leitungsebene sich zu wenig mit den konkret gesteuerten Selektoren beschäftigt habe:
„Aber es hat eben keiner reingeguckt von der Führung. Und ich glaube mal schon,
dass man da ein Controlling-Instrument machen kann, ob die Dinge, die man aufklärt,
auch wirklich der Schwerpunkt des BND sind, der Schwerpunkt der Fragen der Bundesregierung. Da kann ich mir schon was vorstellen, dass das technisch geht; aber es
war eben einfach nicht vorhanden. Und im normalen Tagesgeschäft - ich kann es nur
noch mal wiederholen - sind Sie nicht drin als AL. Sie kriegen Finished Intelligence.
Ich habe jeden Tag die Meldungen gelesen. Aber aus der Meldung lesen Sie nicht raus,
welcher Selektor angeschlagen hat auf welcher Strecke.“5840
Auch der Zeuge Dr. Heuser, ehemaliger Leiter der Abteilung TA beim BND, hat auf die Frage, ob ein Sachbearbeiter tatsächlich in der Lage sei, die Konsequenzen der Steuerung kritischer Selektoren zu verantworten,
Selbstkritik geübt:
„Im Prinzip ja, wobei ich dem Sachbearbeiter zugetraut hätte, dass er gesagt hätte: Da
ist ein Problem, - da muss ich meine Vorgesetzen konsultieren. - Ich muss auch sagen,
dass ich selber persönlich sehr überrascht war über diese Tatsache, dass so etwas gemacht worden ist. Keine Frage: Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich das
abgestellt. Ich frage mich auch, wie das möglich gewesen ist.“5841
In als GEHEIM eingestufter Sitzung hat der Zeuge Dr. Heuser auf Vorhalt hierzu weiter ausgeführt, über die
in Rede stehenden Steuerungen zu keinem Zeitpunkt unterrichtet worden zu sein:5842
„Das sind ja alles Dinge, die außerhalb des Aufklärungsprofils der Bundesregierung
liegen. Wenn ich davon Kenntnis bekommen hätte, hätte ich zweifellos das Ganze in
die Form einer Leitungsvorgabe gekleidet und die Frage gestellt, obwohl ich die ja
selber schon bereits hätte beantworten können: Sollen wir weiter diese Selektoren verwenden, ja oder nein?“5843
4.
Die Deaktivierung eingesteuerter Selektoren
In den Zeugenvernehmungen spielte darüber hinaus die Frage eine Rolle, ob und unter welchen Umständen
bereits eingesteuerte Selektoren deaktiviert und aus der Steuerung entfernt werden konnten bzw. tatsächlich
entfernt wurden.
Eine Überprüfung und ggf. Deaktivierung erfolgte dem Zeugen D. B., ehemaliger Leiter der Unterabteilung
T2 beim BND, zufolge erst über die tatsächlich erzielte Erfassung:
5840)
5841)
5842)
5843)
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 40.
Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 72 f.
Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 92.
Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 93.