Drucksache 18/12850
– 1028 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Also es ist nicht so: Einmal gesteuert, Vorgang ist für immer und ewig erledigt. […]
Insofern wird dann im Rahmen der Dienstaufsicht der Sachbearbeiter belehrt und hingewiesen, dass er zukünftig dieses im Einzelfall wieder vorlegen muss. Aber ich kann
zu keinen praktischen Fällen hier etwas sagen. […]“5830
b)
Inhaltliche Prüfkriterien
Auch zu den Kriterien, nach denen Selektoren nicht gesteuert werden durften, haben sich einige Zeugen
geäußert. Nach Aussage des Zeugen D. B. mussten die Treffer auftragsgerecht, geeignet und verhältnismäßig
sein, deutschem Recht entsprechen und durften nicht in den Kernbereich privater Lebensführung eingreifen.5831
Übereinstimmend sahen die Zeugen den Schwerpunkt dieser Prüfung aber bei der G 10-Kontrolle.
Auch der Zeuge W. K., Leiter der Unterabteilung T1 beim BND, hat den Fokus der Prüfung bei der G 10Problematik verortet, nicht bei dem politischen Risiko:
„Die ganze Prüfung auf G-10-relevante Selektoren, das ist ja etwas, was wir schon seit
vielen, vielen Jahren sehr genau machen, wo die Leute auch geschult werden. Die erste
Weisung dazu, die ich kenne, gab es von 1979. Für den ganzen Rest der Selektoren - Diese Abwägungen, die Sie gerade angedeutet haben, eine Kontrolle: ,Ist das‘, sage
ich mal, ,vor dem möglichen politischen Risiko korrekt, dass man den Selektor so
steuert?‘, diese Abwägungen fanden bislang nicht statt; das wird aber geändert.“5832
Der Zeuge R. U. hat zu dieser Frage berichtet:
„Das Wichtige war für mich auch immer […], dass die Meldungen, die der BND insgesamt produziert hat, eben gesetzeskonform waren. Und da war ganz oben G10 -Weiß ich, bei uns ist schon immer ein - auch wenn es jetzt keine Weisung ist, sondern
ein Gesetz - - G-10-Beachtung hat bei uns schon immer sehr, sehr hohe Priorität gehabt. Und vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass ein Großteil der Selektoren
bzw. der Meldungen, die erstellt wurden - wie soll man sagen? -, wirklich aus den
APB-relevanten Bereichen auch kamen, also: Terrorismus, Migration und solche
Dinge. Vielleicht hat sich deswegen die Notwendigkeit nicht ergeben, noch mal explizit Vorschriften dafür zu machen. Ich weiß es nicht.“5833
Zum Ablauf der G 10-Kontrolle hat u. a. der Zeuge W. K. auf das Datenfilterungssystem DAFIS verwiesen.
Dieses sei das einzige, „was bei uns G 10 filtert. Und wenn ich hier nur nach ‘de‘ filtere oder ‚+49‘, das wäre
natürlich zu wenig.“5834
5830)
5831)
5832)
5833)
5834)
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 79.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 73.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 8.
R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 22.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 8.