Drucksache 18/12850

– 1024 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

sei. Er selbst habe diesen Zustand in seiner Amtszeit beenden wollen und die Mitarbeiter der Abteilung stets
auf deren Charakter als Dienstleister aufmerksam gemacht.5807
Zu den möglichen Ursachen für die Entwicklung hat er ausgeführt:
„Es ist sicherlich so, dass die sehr militärische Prägung der Abteilung TA sowohl in
ihrer personellen Hinsicht, aber auch in ihrer fachlichen Arbeit natürlich eine besondere Qualität hatte. Die Abteilung TA ist sicherlich eine Abteilung sui generis; den
Begriff würde ich schon wählen. Das rechtfertigt aber in keiner Weise ein Eigenleben.“5808
3.

Die Überprüfung von beim BND eingesteuerten Selektoren

a)

Organisatorische Zuständigkeit, Abläufe und Verfahren

Nach übereinstimmender Auskunft der dazu gehörten Zeugen findet die inhaltliche Prüfung der Selektoren mit Abweichungen bei in den Außenstellen generierten Selektoren - in der Zentrale des BND durch die Mitarbeiter der Unterabteilung T2 (Nachrichtenbearbeitung) statt. Die organisatorisch zur Unterabteilung T1
(Nachrichtengewinnung) gehörenden Mitarbeiter in den Außenstellen pflegen die so geprüften Selektoren
dann in die Erfassungssysteme ein.
Dieses Verfahren hat der Zeuge T. P. bestätigt, indem er ausgeführt hat:
„Also, ich bin in der Unterabteilung T1. Das ist die Abteilung, die für die Nachrichtengewinnung eigentlich zuständig ist. Wir bekommen Selektoren von der Unterabteilung T2. Und die sind zum Teil vom AND und zum Teil von denen selber generiert
bzw. von der Auswertung zur Verfügung gestellt.“5809
Im Einzelnen hat der Zeuge R. U., im einschlägigen Zeitraum Leiter der Außenstelle Bad Aibling, hierzu
erläutert, dass in den Außenstellen letztlich nur das umgesetzt werde, was man in der Zentrale feststelle. Die
Überprüfung der Selektoren finde durch Mitarbeiter in Pullach statt.5810
„Das ist ein anderes Referat, eine andere Unterabteilung, die Nachbarunterabteilung.
Wie viele das da sind und wer das da genau macht, weiß ich nicht. Auf alle Fälle
kriegen wir von denen das Ergebnis zurück - das wandert dann elektronisch wieder
nach Bad Aibling -, und dann sitzt da in Bad Aibling ein Mitarbeiter, der dann diese
Selektoren in unserer - - dieser Datenbank, wie Sie es genannt haben, eben als aktiv
oder inaktiv oder erlaubt/nicht erlaubt einstuft.“5811
Darüber hinaus hat er erklärt:

5807)
5808)
5809)
5810)
5811)

Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 69.
Dr. Heuser, Protokoll-Nr. 118 I, S. 69.
T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 82.
Die Aussage bezog sich lediglich auf die NSA-Selektoren.
R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 14.

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