Drucksache 18/12850

– 1020 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

tragsrelevant sein [kann]. Und insofern habe ich diesen US-Selektor mir zu eigen gemacht und separat zu einem BND-Selektor gemacht, […] war davon dann vollkommen
getrennt“.5787
Den möglichen Ablauf, in dem ein NSA-Selektor zu einem BND-eigenen Selektor wurde, hat der Zeuge
D. B. wie folgt geschildert:
„Mit der Nutzung amerikanischer Selektoren oder Zueigenmachung für die eigene
Steuerung verhält es sich aus meiner Sicht so, dass ja die Treffer aus den amerikanischen Selektoren auch der deutschen Nachrichtenbearbeitung zur Verfügung standen.
Wenn die deutschen Nachrichtenbearbeiter in Bad Aibling bei der Sichtung dieser
Treffer festgestellt haben: ‚Das ist ja für meinen eigenen Auftrag auch hochinteressant,
und dieses Aufklärungsziel, das sollten wir doch auch steuern‘, dann hat sich der
Nachrichtenbearbeiter in Bad Aibling gesagt: Das steuere ich jetzt auch; das will ich
nicht nur in Zukunft stichprobenhaft sichten, sondern das will ich immer sichten.“5788
2.

Die Zuständigkeit für die Einsteuerung von Selektoren

Verwaltung und Steuerung der BND-eigenen Selektoren erfolge laut der Aussage des Außenstellenleiters in
Bad Aibling, dem Zeugen R. U., in der Zentrale des BND, die diese wiederum u. a. an die Außenstellen
weiterleite.5789
Innerhalb der Zentrale zuständig für die Verwaltung und Steuerung der BND-eigenen Selektoren ist die Abteilung TA und dabei konkret die Unterabteilung T2. So hat der ehemalige Leiter der Unterabteilung T2,
D. B., gegenüber dem Ausschuss erklärt:
„Ja, in meiner Unterabteilung, die war für die Nachrichtenbearbeitung zuständig, dort
wurden entsprechende eigene Selektoren angelegt und überprüft und entsprechend
auch wieder deaktiviert.“5790
Hinsichtlich der konkreten organisatorischen Ausgestaltung hat der Zeuge D. B. ausgeführt, dass es innerhalb
der Unterabteilung T2 wiederum zwei Referate gegeben habe, die konkret für gewisse Teilbereiche der Auftrags- und Informationsgewinnung zuständig gewesen seien. In diesen Referaten seien je nach Auftrag, z.B.
zur Terrorismusaufklärung oder zur militärischen Aufklärung, die entsprechenden Telekommunikationsmerkmale oder Selektoren gesteuert worden.5791 Die in Rede stehenden Referate T2C und T2D seien dabei
organisatorisch so aufgestellt, dass sie für gewisse Teile des Auftragsprofils zuständig seien und in diesem
Zusammenhang die Steuerung erwirken würden.5792 Innerhalb der Referate seien wiederum die Sachbearbeiter für die Steuerung von Selektoren zuständig.5793

5787)
5788)
5789)
5790)
5791)
5792)
5793)

D. B., Protokoll-Nr. 62 I, S. 96.
D. B., Protokoll-Nr. 62 I, S. 102.
R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 8.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 6.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 7.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 59.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 59.

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