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Die bislang im Kapitel 0431 Titel 545 01 - Konferenzen, Tagungen etc. - veranschlagten Ausgaben für Sondertatbestände (G 7-, G 8-, G 20-Treffen, EURatspräsidentschaft etc.) werden nunmehr in Kapitel 0432 im ebenfalls neu
geschaffenen Titel 546 01 - Sonderveranstaltungen: Jubiläen, Gipfel u. ä. etatisiert. Dies wird vom BPA damit begründet, dass hier nicht Inhalte des
eigenen Hauses, sondern solche der gesamten Bundesregierung kommuniziert
würden.
3.3

Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414)

Um Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, sammelt der Bundesnachrichtendienst (BND) die erforderlichen Informationen, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind und
wertet diese aus (§ 1 Absatz 2 Satz 1 BNDG). Der BND ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Im Jahr 2017 betrugen
die Ausgaben des Einzelplans 04 für den BND 773,8 Mio. Euro; rund 25 %
mehr als im Vorjahr. Der Deutsche Bundestag hat dem Vertrauensgremium
die Bewilligung von Ausgaben übertragen, die der Geheimhaltung unterliegen.
Die Mittel werden etatisiert und nach einem Wirtschaftsplan bewirtschaftet. Im
Haushaltsplan des Bundes sind nur die Abschlussbeträge dieser Wirtschaftspläne aufgeführt. Der Bundesrechnungshof, der zur Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des BND berechtigt ist, teilt dem Vertrauensgremium
des Deutschen Bundestages seine Prüfungserkenntnisse mit.
3.4

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration (Kapitel 0413)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
(Integrationsbeauftragte) soll die Integration der dauerhaft im Bundesgebiet
lebenden Migranten fördern und die Bundesregierung beraten. Für die Ausgaben im Jahr 2018 stehen der Integrationsbeauftragten aus dem Bundeshaushalt 32,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem will sie Ausgabereste von
3,1 Mio. Euro aus dem Jahr 2017 nutzen. Für das Jahr 2019 hat sie einen
Mittelbedarf in Höhe von 38,2 Mio. Euro angemeldet.
Seit dem Jahr 2016 liegt der Schwerpunkt der Ausgaben bei der Unterstützung
von Flüchtlingsprojekten. Hierfür gelten seit dem 1. Dezember 2017 die
„Richtlinien zur Förderung von Flüchtlingsprojekten der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ (Richtlinien). Der

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