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Bundesrechnungshof hat bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Integrationsbeauftragten im Jahr 2017 die Überarbeitung der
Richtlinien angeregt. Er hat insbesondere eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens vorgeschlagen. Mit Blick auf eine wirkungsvolle Erfolgskontrolle hat der Bundesrechnungshof zudem eine Konkretisierung der Förderziele
empfohlen. Die Integrationsbeauftragte überarbeitet nun ihre Richtlinien für
das Jahr 2019. Sie möchte mit den Zuwendungsempfängern Indikatoren vereinbaren, mit denen die Zielerreichung gemessen werden kann. Dadurch würde die Erfolgskontrolle verbessert.
Im Koalitionsvertrag ist die Einsetzung einer Fachkommission vereinbart, die
sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befassen soll.
Unter der Federführung der Integrationsbeauftragten, des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales soll ein Bericht erarbeitet und bis Ende 2019 dem Bundestag zugeleitet werden. Die Integrationsbeauftragte plant hierfür zusätzliche Haushaltsmittel von 2 Mio. Euro ein.
Der Sachhaushalt der Integrationsbeauftragten wurde seit dem Beginn der
verstärkten Flüchtlingszuwanderung erheblich verstärkt, die Stellenausstattung für ihren Arbeitsstab von 33 Stellen im Jahr 2015 auf 60 Stellen im
Jahr 2018 nahezu verdoppelt.
3.5
Förderung von Kultur und Geschichtsaufarbeitung
3.5.1
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(Kapitel 0452)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat die
Aufgabe, Angelegenheiten von gesamtstaatlicher Bedeutung aus dem Bereich
von Kultur und Medien zu fördern. Neben mehr als 700 Einrichtungen unterstützt sie dabei auch zahlreiche Veranstaltungen und Baumaßnahmen in nahezu allen kulturellen Disziplinen. Der Haushalt der BKM ist von 1,1 Mrd. Euro im
Jahr 2013 auf 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 gestiegen. Für das Jahr 2018 sind
Ausgaben in Höhe von 1,6 Mrd. Euro veranschlagt. In fünf Jahren wuchsen die
Ist-Ausgaben der BKM von 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 1,4 Mrd. Euro im
Jahr 2017. Dies entspricht einem Anstieg um knapp 30 %.
Der Bundesrechnungshof prüft derzeit querschnittlich die Förderung institutioneller Zuwendungsempfänger durch die BKM. Ziel dieser Prüfungen ist es,