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Wesentliche Ausgaben

3.1

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt (Kapitel 0412)

Aufgabe der Bundeskanzlerin ist es, die Richtlinien der Politik festzulegen und
die Geschäfte der Bundesregierung zu leiten. Dabei wird sie vom Bundeskanzleramt unterstützt. Es koordiniert das Zusammenwirken der Bundesministerien und bereitet die Entscheidungen der Bundeskanzlerin sowie die
Kabinettssitzungen und die Beschlüsse der Bundesregierung vor.
Zu den Dienstsitzen des Bundeskanzleramtes zählen das Kanzleramtsgebäude
in Berlin sowie das Palais Schaumburg in Bonn. Von den insgesamt 692 Stellen
im Soll für das Jahr 2017 (Kapitel 0412 und 0413) entfallen 19 auf den Standort Bonn.
Das Palais Schaumburg soll seit dem Jahr 2013 grundlegend saniert werden.
Die Arbeiten werden nicht wie vorgesehen im Jahr 2017, sondern voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Eine unzureichende Fundamentausbildung und im gesamten Gebäude vorhandener asbesthaltiger Putz
sollen Mehrkosten in Höhe von 7,2 Mio. Euro verursachen. Dies führt nach Angaben des Bundeskanzleramtes zu einer Verzögerung des Baubeginns und hat
die Verlängerung der Bauzeit zur Folge. Der 1. Nachtrag liegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Prüfung und Genehmigung vor. Die geplanten Sanierungskosten steigen von ursprünglich 6,5 Mio. Euro auf aktuell
17,6 Mio. Euro. Damit ergibt sich eine Kostensteigerung von weit mehr als
100 % gegenüber den anfänglich prognostizierten Sanierungskosten.
Nationaler Normenkontrollrat
Seit dem Jahr 2006 hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) die Aufgabe,
die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtssetzung zu unterstützen. Im Jahr 2017 beliefen
sich die dafür eingesetzten Ausgaben auf rund 360 000 Euro (ohne Personalkosten der Beschäftigten – Kapitel 0411 Titel 526 02 und 545 01) und blieben
damit gegenüber dem Vorjahr auf dem gleichen Niveau. Der NKR hat zehn
Mitglieder. Diese werden von einem Sekretariat mit 15 Beschäftigten unterstützt.

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