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Projektes der virtuellen Rekonstruktion vorstellt und um Haushaltsmittel zu
dessen Finanzierung bittet. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass der BStU
weiteres „Know-how“ von anderen Einrichtungen in das Verfahren einbindet.
Ziel muss es sein, alsbald ein praxistaugliches Verfahren zu entwickeln.

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Ausblick

Kabinettsausschuss für Digitalisierung
Die Bundesregierung hat im Juni 2018 einen Kabinettsausschuss für Digitalisierung eingerichtet. Sie hat angekündigt, im November 2018 anlässlich einer
Klausurtagung des Kabinetts eine gemeinsame Umsetzungsstrategie zur Steuerung der Digitalvorhaben zu beschließen. Vorsitzende des Ausschusses ist die
Bundeskanzlerin. Der beauftragte Vorsitz obliegt dem Chef des Bundeskanzleramtes. Alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Staatsministerinnen für Digitalisierung sowie für Kultur und Medien und der Chef des BPA
sind ständige Mitglieder des Kabinettsausschusses für Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, welche Aufgaben das Bundeskanzleramt
bei diesen Fragestellungen künftig wahrnimmt.
Bündelung der IT-Steuerung
Die Bündelung der IT-Steuerung im Bundeskanzleramt ist nachvollziehbar und
könnte die Entscheidungsprozesse zwischen den Ministerien beschleunigen.
Für die IT-Steuerung des Bundes ergeben sich durch den Organisationserlass
neue Schnittstellen. Diese sind bislang noch nicht beschrieben. Die Aufgaben
und Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes hinsichtlich der künftigen ITSteuerung des Bundes sind gegenüber den anderen Ministerien und insbesondere dem BMI und dem dort angesiedelten Beauftragten der Bundesregierung
für IT noch nicht hinreichend abgegrenzt.
Eine Doppelung von Aufgaben und Zuständigkeiten bei der IT-Steuerung des
Bundes sollte die Bundesregierung vermeiden. Dies lässt sich nur erreichen,
wenn die Bundesregierung zügig ein Konzept zur künftigen IT-Steuerung des
Bundes erarbeitet.
Förderprogramme der Integrationsbeauftragten
Aus dem Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus will die
Integrationsbeauftragte auch im Jahr 2019 mit 5 Mio. Euro Projekte fördern.
Weitere 5 Mio. Euro plant sie für andere integrationspolitische Vorhaben ein.

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