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Kulturelle Angelegenheiten
Aus dem Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 (Finanzplan) geht hervor, dass
der Bund für kulturelle Angelegenheiten in den Jahren 2020 bis 2022 mit
durchschnittlich rund 2,6 Mrd. Euro etwas weniger Ausgaben einplanen möchte als in den Jahren 2018 und 2019. Hier waren es rund 2,8 Mrd. Euro. Der
Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 sah ursprünglich rund 1,9 Mrd. Euro für
Ausgaben im Jahr 2018 vor. Die Mittel umfassen neben der Kulturpolitik im
Inland (Einzelplan 04) auch die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (Einzelpläne 04 (hier: Deutsche Welle), 05 und 30). Haushaltsmittel, die der BKM für
ihre inländische Kulturpolitik zur Verfügung stehen, sind im Finanzplan nicht
separat ausgewiesen.
Als Schwerpunkte der Arbeit der BKM hebt der aktuelle Finanzplan die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt, die Medienpolitik
und die Förderung von Suchdiensten neu hervor. Auch die Stärkung der Filmproduktion durch den German Motion Picture Fund, der vom BMWi in den Zuständigkeitsbereich der BKM gewechselt ist, ist neu aufgenommen. Aus dem
Katalog der Arbeitsschwerpunkte der BKM der vergangenen Jahre sind Investitionen für die Sanierung am Gebäudebestand der SPK im aktuellen Finanzplan
herausgenommen.
Kulturelle Projekte
Für die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte soll die Herkunftsforschung mit
3 Mio. Euro verstärkt werden. Damit unterstützt der Bund die Forschung und
Projektförderungen zu Kulturgut aus kolonialem Kontext in Museen und
Sammlungen. Die Finanzierung erfolgt aus zusätzlichen FuE-Mitteln im
Rahmen des Eckwertebeschlusses zum Haushalt 2019.
Für seine bundesgeförderten Gedenkstätten stellt der Bund zur Aufarbeitung
der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur im gesamten Bundesgebiet
1,6 Mio. Euro zusätzlich bereit. Die Mittel sollen vor allem zur Stärkung der
pädagogischen Arbeit eingesetzt werden. Dafür sieht der Bundeshaushalt 2019
bei 14 Gedenkstätten einen Zuwachs von insgesamt 21 Stellen allein für die
Pädagogische Vermittlungsarbeit vor.

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