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mentarische Initiative zurückgehenden Baumaßnahmen überwiegend nicht
etatreif waren. Es ist daher nicht immer sicher, ob die bisher geplanten Zuschüsse ausreichen werden und ob die Projekte in einem überschaubaren Zeitraum umsetzbar sind. Der Bundesrechnungshof sieht zudem das Risiko, dass
die noch erforderlichen Mittel je nach haushälterischer Gesamtlage den Spielraum für weitere Baumaßnahmen einschränken können, die künftig als notwendig erkannt werden. Die BKM und das BMF teilen die Risikoeinschätzung
des Bundesrechnungshofes.
In den letzten fünf Jahren hat die BKM durchschnittlich jeweils rund
115 Mio. Euro Fördermittel für Baumaßnahmen ausgeben können. Es stellt
eine große Herausforderung für die BKM dar, die Förderung der zahlreichen
zusätzlichen Baumaßnahmen operativ umzusetzen. Sie hat darauf mit organisatorischen Anpassungen reagiert und versucht unter anderem, Aufgaben an
das Bundesverwaltungsamt abzugeben.
3.5.2
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Kapitel 0455)
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR (BStU) ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich
der BKM. Er übt sein Amt auf Basis des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) unabhängig aus. Dabei erfasst, verwahrt, erforscht und verwendet er die Unterlagen des früheren Staatssicherheitsdienstes (Stasi). Die Behörde verfügte im
Haushaltsjahr 2017 über 1 682 Stellen. Im Haushaltsjahr 2017 beliefen sich
die Ausgaben des BStU auf 104,6 Mio. Euro. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2018 beträgt 103,8 Mio. Euro und bleibt gegenüber den Vorjahren nahezu
konstant.
Der BStU will die virtuelle Rekonstruktion der von den Beschäftigten der
Stasi im Spätherbst 1989 zerrissenen Stasi-Unterlagen neu konzipieren. Die
ursprünglich geplante Entwicklung eines Massenverfahrens zur Rekonstruktion
der in rund 15 000 Säcken lagernden Schnipsel hat er aufgegeben. Dieses
Projekt verursachte Ausgaben von mehr als 14 Mio. Euro.
Auf der Grundlage einer archivfachlich, aufarbeitungspolitisch und wissenschaftlich begründeten Bedarfsanalyse soll der BStU Kriterien für die Weiterführung des Projektes entwickeln. Hierzu hat er externen Sachverstand eingeholt. Es ist zu erwarten, dass der BStU dem Parlament die Weiterführung des