11
etwaige strukturelle Defizite bei der Vergabe von Zuwendungen zu erkennen
und übergreifende Optimierungspotenziale bei der wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Haushaltsmittel aufzuzeigen. Bei seiner Prüfung hat der Bundesrechnungshof Feststellungen zur zuwendungsrechtlichen
Antragsprüfung (z. B. zur erforderlichen Dokumentation des erheblichen
Bundesinteresses), dem Verfahren der Verwendungsnachweisprüfung sowie
zur Qualität der Erfolgskontrollen durch die BKM getroffen. Er wird seine
Erkenntnisse zur Beratung der BKM nutzen, damit diese ihr Zuwendungsverfahren optimieren kann.
Allgemeine Kulturförderung (Titelgruppen 01, 02, und 05)
Der Bund gab im Jahr 2017 für die allgemeine Kulturförderung
661,5 Mio. Euro aus. Daran hatten vier Förderschwerpunkte einen Anteil von
insgesamt 200,6 Mio. Euro:
•
bei den Stiftungen die Kulturstiftung des Bundes (44,6 Mio. Euro – Tgr. 01
Titel 685 17),
•
bei der Hauptstadtkultur die Kulturveranstaltungen des Bundes in
Berlin GmbH (36,6 Mio. Euro – Tgr. 01 Titel 685 15 und 894 12),
•
bei den Museen das Deutsche Historische Museum (62,3 Mio. Euro –
Tgr. 02 Titel 685 21 und 894 21) und
•
im Filmbereich der Deutsche Filmförderfonds (57,2 Mio. Euro –
Tgr. 02 Titel 683 22).
Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben in diesem Bereich um
22 Mio. Euro und damit um 12 %.
In den Jahren 2018 und 2019 sind für den Deutschen Filmförderfonds jeweils
125 Mio. Euro eingeplant. Hier will der Bund mit zusätzlichen 75 Mio. Euro einen weiteren Anreiz für große internationale und nationale Filmproduktionen
setzen und den Filmstandort Deutschland attraktiver machen. Darüber hinaus
ist mit dem German Motion Picture Fund die Serienförderung mit einem Haushaltsansatz von 10 Mio. Euro (Soll 2018) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in den Zuständigkeitsbereich der BKM gewechselt.
Die BKM unterstützt auch folgende Vorhaben: