Drucksache 18/422
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
des Militärischen Abschirmdienstes, Dr. Christof Gramm, Rede und Antwort. Inhaltlich befasste sich die Anhörung unter anderem mit dem Beitrag der Nachrichtendienste bei der Bekämpfung des Terrorismus, mit Fragen
der Abwehr von Cyberangriffen, Befugnissen und Ausstattung der Nachrichtendienste oder der Rolle der Nachrichtendienste des Bundes in der föderalen Sicherheitsarchitektur. Eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung ist in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://dbtg.tv/cvid/7156423
abrufbar.
4.
Unterrichtung durch das Unabhängige Gremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird durch das Unabhängige Gremium, das für die Prüfung von Anordnungen des Bundesnachrichtendienstes im Bereich der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zuständig
ist, mindestens alle sechs Monate über dessen Tätigkeit unterrichtet (§ 16 Absatz 6 BNDG). Eine erste Unterrichtung nach Inkrafttreten der Neufassung des BND-Gesetzes erfolgte im Zuge einer gemeinsamen Beratungssitzung im Mai 2017.
5.
Austausch mit der G 10-Kommission
Im November 2016 tauschten sich das Parlamentarische Kontrollgremium und die G 10-Kommission über nicht
eingestufte Sachverhalte aus seinen Untersuchungen im Zusammenhang mit der BND-eigenen Steuerung in der
strategischen Fernmeldeaufklärung aus.
6.
Beratungen mit dem Vertrauensgremium
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und ein benanntes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des Vertrauensgremiums können mitberatend gegenseitig an den Sitzungen der Gremien teilnehmen (§ 9 Absatz 1 PKGrG). Im Berichtszeitraum von Dezember 2016 bis Oktober 2017 nahmen der Vorsitzende des Vertrauensgremiums, Abg. Carsten Schneider (SPD), und das benannte Mitglied, Abg. Anja Hajduk
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), mitberatend an einzelnen Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums
teil.
7.
Mitberatung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste
des Bundes zur Mitberatung überwiesen (§ 9 Absatz 2 PKGrG). Im Berichtszeitraum hat das Kontrollgremium
die Wirtschaftspläne des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 mitberaten. Entsprechend der bisherigen Praxis
benannte das Kontrollgremium drei seiner Mitglieder für die Bereiche Personal/Organisation, Investitionen und
operative Maßnahmen als Berichterstatter und beauftragte diese mit der Vorbereitung der Beratung der Wirtschaftspläne. Die Ergebnisse der Mitberatung wurden dem für die federführende Beratung der Wirtschaftspläne
der Dienste zuständigen Vertrauensgremium jeweils in einer Stellungnahme übermittelt. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nahmen darüber hinaus an der Beratung der Wirtschaftspläne im Vertrauensgremium teil (§ 9 Absatz 2 PKGrG). Die Bundesregierung hat das Kontrollgremium zudem über den Vollzug
der Wirtschaftspläne im jeweiligen Haushaltsjahr unterrichtet. Das Kontrollgremium nahm weiterhin die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zur Kenntnis.
8.
Konferenz mit den Kontrollgremien der Länderparlamente
Am 19. Juni 2017 fand auf Einladung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Deutschen Bundestag eine
Konferenz der Kontrollgremien des Bundes und der Länder statt. An der Konferenz nahmen 32 Mitglieder von
parlamentarischen Kontrollgremien sowie Mitarbeiter aus den Parlamentsverwaltungen und der Bundesregierung teil. Neben allgemeinen Beratungen über Befugnisse, Ausstattung und die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben referierten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst zu aktuellen Themen.
9.
Internationale Kontakte und Auslandsreisen
Das Kontrollgremium empfing im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 ausländische Delegationen aus Frankreich, Großbritannien, dem Irak, Japan und Polen zu Gesprächen und zum Meinungsaustausch in Berlin. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums reisten im Oktober 2016 nach Schweden
und im April 2017 nach Japan, um sich über die dortige Struktur der Nachrichtendienstkontrolle, ausländische
Nachrichtendienste sowie aktuelle Fragen der Sicherheitspolitik zu informieren und auszutauschen.