Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/422
tätig und nimmt zur Durchführung der Kontrollen dessen Befugnisse wahr. Kontrollen werden in Form regelmäßiger und einzelfallbezogener Untersuchungen durchgeführt. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Ständigen
Bevollmächtigten zählt auch die Vorbereitung der Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ferner
nimmt er regelmäßig nicht nur an den Sitzungen des Kontrollgremiums, sondern auch an Sitzungen der Kommission nach dem Artikel-10-Gesetz und des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung teil.
Der Ständige Bevollmächtigte ist auch der Vorgesetzte der dem Kontrollgremium und der G 10-Kommission
zur Unterstützung beigegebenen Beschäftigten der Bundestagsverwaltung. In diesem Zusammenhang hat der
Direktor beim Deutschen Bundestag am 10. Januar 2017 zur Unterstützung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bzw. seines Ständigen Bevollmächtigten die Unterabteilung PK eingerichtet, die mit Verfügung vom 4.
Juli 2017 aus vier Referaten (PK 1 – Parlamentarisches Kontrollgremium, Rechts- und Grundsatzfragen, Verbindung zum Vertrauensgremium; PK 2 – Strukturelle und Ad-hoc-Kontrollen Extremismus, Terrorismus; PK
3 – Strukturelle und Ad-hoc-Kontrollen Cyberabwehr, Spionage; PK 4 Strukturelle und Ad-hoc-Kontrollen
Technische Fähigkeiten der Dienste, G 10-Angelegenheiten) besteht. Mit Abschluss der Umstrukturierung wird
die Unterabteilung PK rund 30 Mitarbeiter beschäftigen. Die Aufträge für die Beschäftigten werden im Einzelfall durch Weisungen des Kontrollgremiums, in organisatorischen Fragen und in Eilfällen auch durch den Vorsitzenden sowie darüber hinaus – im Rahmen der Vorgaben des Kontrollgremiums – durch den Ständigen Bevollmächtigten erteilt.
III.
Tätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Überblick
1.
Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis
Das Parlamentarische Kontrollgremium muss mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten (§ 3 Absatz 1
PKGrG). In der Praxis tagt es jedoch regemäßig monatlich. Im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 trat das Kontrollgremium der 18. Wahlperiode zu insgesamt 25 geheimen Sitzungen sowie zur öffentlichen Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes zusammen.
An den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums nahmen neben den Mitgliedern der Ständige Bevollmächtigte (seit Januar 2017) und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung für die Bundesregierung der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Gerd Hoofe, sowie Beschäftigte aus ihren Häusern teil. Weiterhin nahmen die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes sowie weitere Beschäftigte der Nachrichtendienste an den Sitzungen teil. Zum Thema der BND-eigenen Erfassung in der strategischen Fernmeldeaufklärung nahm ferner der
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmaier, MdB, an einer
Sitzung des Kontrollgremiums teil. In Einzelfällen wurde zur themenbezogenen Berichterstattung auch die Teilnahme von Leitern und Vertretern weiterer Behörden an den Sitzungen des Kontrollgremiums zugelassen. Von
der Möglichkeit des § 11 Absatz 2 PKGrG, den benannten und sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Fraktionen in Einzelfällen und nach Beschluss durch zwei Drittel seiner Mitglieder Zugang zu den Sitzungen zu gewähren, machte das Kontrollgremium im Berichtszeitraum einmal Gebrauch. Die von den Fraktionen benannten
Mitarbeiter durften am 27. Januar 2016 an einem Tagesordnungspunkt zum sog. Arbeitsprogramm teilnehmen.
2.
Vor-Ort-Termine
Im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit nimmt das Parlamentarische Kontrollgremium in Wahrnehmung seiner Befugnisse aus § 5 PKGrG Kontrollbesuche bei Dienststellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes vor. Im Berichtszeitraum von Dezember 2015
bis Oktober 2017 führte das Kontrollgremium drei solcher Vor-Ort-Termine in Pullach und Bad Aibling, Berlin
(Treptow) und Potsdam durch. Darüber hinaus führten Mitglieder des Kontrollgremiums im Zusammenhang
mit einzelnen Kontrollaufträgen Gespräche und Sichtungen von Akten in Dienststellen der Nachrichtendienste
vor Ort durch.
3.
Öffentliche Anhörung
Am 5. Oktober 2017 führte das Parlamentarische Kontrollgremium erstmals die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch (§ 10 Absatz 3 PKGrG). Den Mitgliedern des
Kontrollgremiums standen in öffentlicher Sitzung der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
Dr. Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. Bruno Kahl, sowie der Präsident